Frage an Thomas Strobl von Jens B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Strobl,
ich arbeite als selbständiger Freiberufler in der IT Branche als SAP Entwickler und bin momentan für ein großes Unternehmen in Ihrem Wahlkreis tätig. Dabei akquiriere meine Kunden selber, viele auch über persönliche Kontakte. Und auf Grund meiner hohen Qualifikationen und langjähriger Erfahrungen werde ich bislang gerne von Unternehmen gebucht.
Dies geschieht mit unter auch längerfristig (1-2 Jahre) mit einer 100%igen Auslastung. Die Arbeiten sollen überwiegend zu den normalen Arbeitszeiten auf den Rechnern des Auftraggebers in den Räumen des Auftraggebers durchgeführt werden. Und in gewissem Rahmen muss ich natürlich auch die Vorgaben (Weisungen?) des Auftraggebers erfüllen.
Damit entspricht meine Arbeit nach dem Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes §611a BGB in vielen Punkten einem Arbeitsvertrag. Das würde für mich bedeuten, dass mich meine Auftraggebern in Zukunft aus Angst vor Klagen nicht mehr buchen werden. Bestenfalls könnte ich dann noch als Sub-Unternehmer über grössere Beratungsfirmen und Managed Service Provider wie z.B. Gulp oder Hays arbeiten. Das würde aber für und meine Auftraggeber eine deutliche Verschlechterung der Bedingungen bedeuten.
Ich kann mich und meine Familie sehr gut von meiner Arbeit ernähren und sichere meine Zukunft umfangreich durch private Renten- und Krankenversicherung ab. Warum soll ein Gesetzt verabschiedet werden, dass mir diese Art der Arbeit verbietet? Ich möchte nicht wieder als Angestellter arbeiten. Das habe ich über 18 Jahre lang gemacht und mich selber aus freien Stücken für eine selbständige Arbeit entschieden.
Bitte finden Sie Kriterien für die Definition der Scheinselbständigkeit, die es hochqualifizierten Selbständigen mit hohem Einkommen weiterhin ermöglicht, Ihrer Arbeit selbständig nachzugehen.
Viele Grüße,
Jens Brandner