Frage an Thomas Strobl von Benjamin K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Strobl,
Ich habe mal eine Frage und zwar meine Freundin sucht seid längerem ein Ausbildungsplatz.
Vergangene Woche bekamm sie einen Anruf von einer Firma die ihr sagte sie würden sie nehmen aber sie müssten noch warten da sie Asylbewerber vorangsrecht einräumen müssten.
Ist das wirklich so ???
Sehr geehrter Herr Key,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 17. November 2015 zur Vorrangprüfung bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen.
Bei einer Vorrangprüfung im Rahmen des Arbeitsmarktzuganges wird grundsätzlich ermittelt, ob sich auch ein geeigneter Kandidat mit deutschem oder EU-Pass oder ein Drittstaatsangehöriger mit einem rechtmäßigen Aufenthalt für eine Stelle findet, auf die sich ein Asylbewerber oder Geduldeter bewirbt. Ein solcher geeigneter Kandidat wäre dann vorrangig vor dem Asylbewerber oder Geduldeten einzustellen. Allerdings ist die Aufnahme einer Berufsausbildung nach derzeitiger Rechtslage sowohl Asylbewerbern als auch Geduldeten ohne Vorrangprüfung möglich.
Aus der Unanwendbarkeit der Vorrangprüfung im Zusammenhang mit einer Berufsausbildung folgt im Umkehrschluss aber nicht, dass Asylbewerber oder Geduldete ihrerseits vorrangig vor Deutschen ausgewählt bzw. ausgebildet werden müssen. Einen solchen Vorrang von Asylbewerbern oder Geduldeten vor einem deutschen Bewerber bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen gibt es nach geltendem deutschem Recht nicht. Das jeweilige Unternehmen sucht sich aus allen Bewerbern den qualifiziertesten Bewerber – unabhängig von seiner Herkunft – aus.
Ich hoffe sehr, Ihnen mit dieser Darstellung geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Strobl