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Thomas Strobl
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Frage von Michael R. •

Frage an Thomas Strobl von Michael R. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Strobl,

ich wende mich mit einer Frage zur Logik der Flüchtlingspolitik der Kanzlerin an Sie. Wie lösen Sie folgenden Widerspruch auf: Wer auf der einen Seite postuliert, dass man nur genug wollen müsse, dann würde man schon mit der Situation fertig, erklärt im gleichen Atemzug, dass man gegen die unkontrollierte Zuwanderung nichts wollen könne. Oder nichts können wolle. Wie auch immer man das formulieren mag: es ist eine Beleidigung jedes denkenden Mitbürgers, was Angela Merkel hier von sich gibt. "Wir schaffen das", wenn es darum geht, 1 Million Menschen ohne Deutschkenntnisse hier zu integrieren, aber wir schaffen es nicht, die Grenzen unseres Landes zu kontrollieren. Die Türkei soll und kann vermeintlich ihre deutlich längere Grenze sichern, damit der Flüchtlingsstrom gebremst wird und wir, respektive Sie können es nicht?

Man fast sich nur noch an den Kopf, mit welchen Volten hier völlige Hilflosigkeit und Handlungsunfähigkeit verkauft wird.

Mit besten Grüßen

Michael Rettkowski

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rettkowski,

für Ihre Zuschrift vom 20. Oktober 2015 in Sachen Flüchtlingskrise danke ich Ihnen sehr herzlich. Gerne nehme ich Ihre Hinweise und Kritik auf. Seien Sie versichert, dass ich Ihre Sorgen und Einwände sehr ernst nehme.

Nicht einmal ganz drei Wochen nach dem Flüchtlingsgipfel am 24. September haben wir am 15. Oktober im Deutschen Bundestag mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz ein umfangreiches Gesetzespaket beschlossen, dessen wesentliche Inhalte ich in aller Kürze noch einmal zusammenfassen möchte.

Der Bund wird mit seiner ganzen finanziellen Kraft an der Lösung der Flüchtlingsfrage arbeiten und gibt Milliarden. Insbesondere gehört dazu, dass wir für 2015 die Länder um insgesamt 2 Milliarden Euro entlasten. Dieses Geld geht ungebunden und unkonditioniert in die Länderhaushalte, wie auch weitere 3,673 Milliarden Euro im nächsten Jahr. Künftig wird der Bund sich mit einer Pauschale in Höhe von 670 Euro pro Monat an den Kosten für einen Asylbewerber beteiligen. Unsere Verfassung verhindert direkte Zuwendungen des Bundes an die Kommunen. Wir erwarten deshalb von den Ländern, dass das Geld in ganzem Umfang bei den Kommunen ankommt und damit eine Vollkostenerstattung vorgenommen wird. Bislang ist die Vollkostenerstattung nur in drei Bundesländern der Fall: Bayern, Saarland und Mecklenburg-Vorpommern.

Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz reduzieren wir die falschen Anreizfaktoren sehr deutlich: Asylbewerber müssen länger in den Gemeinschaftsquartieren der Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen, es gibt kaum noch Bargeld und wir bekommen drei neue sichere Herkunftsstaaten: Albanien, Kosovo und Montenegro. Damit sind alle Westbalkanländer als sicher eingestuft. Die Union hat lange Zeit für diesen wichtigen Schritt gekämpft. Wir hätten ihn besser früher als heute getan, denn in diesem Jahr werden wir weit über 120.000 Asylbewerber aus den Balkanstaaten verzeichnen. Gegen den Widerstand der Grünen, deren Zustimmung wir im Bundesrat brauchen, war jedoch in dieser Frage bislang nichts zu machen.

Es ist nicht nur die Tatsache, dass wir den Kreis der sicheren Herkunftsstaaten erweitern und damit den gesamten Westbalkan zu einer sicheren Herkunftsregion erklären, die bemerkenswert ist. Neu und richtungsweisend ist, dass in Zukunft eine ganze Reihe von Einschränkungen mit dem Status „sicherer Herkunftsstaat“ verbunden sein werden. Es sind Einschränkungen, die denen, die nicht schutzbedürftig sind, den Anreiz für einen Asylantrag in Deutschland nehmen. Wer aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt, bleibt künftig bis zum Ende seines Verfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung; er darf den entsprechenden Bezirk nicht verlassen; er bekommt kaum noch Bargeld und keine Möglichkeit zu arbeiten; seine Leistungen werden nach Abschluss des Verfahrens gekürzt und er wird direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung zurückgeführt.

Das sind sehr harte Maßnahmen. Doch damit senden wir ein ganz eindeutiges Signal: Wer offensichtlich keinen Schutz braucht und gleichwohl einen Antrag auf Asyl stellt, hat in Deutschland nichts zu erwarten, außer der Abschiebung nach einem Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung.

Der Bund wird die Abschiebungen durch die Bundespolizei umfassend unterstützen, doch es sind die Länder, die hier zuständig sind und die in der Pflicht stehen. Gerade in den von Rot-Grün regierten gibt es bei den Abschiebungen noch viel Luft nach oben: 50.000 vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern standen in diesem Jahr bislang erst rund 10.000 Abschiebungen gegenüber.

Gesetzlich regeln wir mit den heutigen Beschlüssen, dass Abschiebungen durch die Länder künftig nicht mehr sechs, sondern nur noch drei Monate ausgesetzt werden dürfen. Insbesondere ergeht auch ein Verbot der Ankündigung der Abschiebung, mit dem verhindert werden soll, dass abgelehnte Asylbewerber untertauchen. Zudem gibt es Leistungskürzungen für ausreisepflichtige Ausländer und auch für diejenigen, die beharrlich Ihre Identität nicht offenlegen und so ihre Ausreise verhindern. Für alle Asylbewerber werden Leistungen künftig höchstens einen Monat im Voraus gezahlt.

In der aktuellen Situation wird es nicht den einen Befreiungsschlag geben, mit dem wir alle Probleme sofort lösen können. Es muss an vielen einzelnen Stell-schrauben gedreht werden.

Sehr geehrter Herr Rettkowski, mit diesem umfänglichen Gesetzespaket, bei dem es sich um die bedeutendste Asylrechtsreform seit den 1990er-Jahren handelt, machen wir einen ersten wichtigen Schritt. Weitere werden folgen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Strobl MdB