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Thomas Strobl
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Frage von Heike R. •

Frage an Thomas Strobl von Heike R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Strobl,

eine Demokratie lebt von Meinunssvielfalt, auch wenn die Meinungen den Regierenden nicht gefallen sollten. So sollten Meinungen, nur weil sie eben den Regierenden nicht gefallen, doch nicht unterdrückt oder gar pauschal ins rechte/rassistische Spektrum geschoben werden. Ich beobachte derzeit, das kritische Stimmen zur Flüchtlingsfrage in den Medien konsequent ausgeblendet werden.
Nur "pro Asyl" Meinungen werden ständig veröffentlicht, der Rest ignoriert oder diffamiert. Herr Strobl, können Sie meine persönliche Ohnmacht verstehen? Sie Kanzlerin sagte "..Wenn wir jetzt anfangen, uns noch entschuldigen zu müssen dafür, dass wir in Notsituationen ein freundliches Gesicht zeigen, dann ist das nicht mehr mein Land.." (Frau Merkel sollte in diesem Kontext nicht von "wir" reden, sie allein hat die Grenzen wahllos geöffnet)
Ich meine jetzt dazu, wenn Frau Merkel, gegen geltendes EU Recht Grenzen öffnet und die Versorgung der Flüchtlinge anschließend nicht in den Griff bekommt, dann ist sie nicht mehr meine Kanzlerin.
Herr Strobl, in wenigen Monaten sind Landtagswahlen, hat die CDU keine Sorge, dass durch die Alleingänge der Kanzlerin rechte Parteien in die Landtage einziehen könnten und im Ausland ein sehr unschönes Bild von Deutschland entstehen könnte? Hat die CDU keinerlei Besorgnis, dass die Alleingänge der Kanzlerin den britischen Separatisten jetzt den Weg geebnet haben, die Abstimmung zum Austritt aus der Eu zu gewinnen und damit erst richtig eine EU Krise auszulösen?
Hat die CDU nicht ansatzweise die Besorgnis, dass diese, in meinen Augen zügellose, Flüchtlingspolitik unserer Kanzlerin zu politischer Destailisierung in unserem Land führen wird?
Herr Strobl, welchen konkreten Plan hat die Regierung, abgelehnte Asylbewerber umgehend zurück zu senden, wo sich die umliegenden Länder doch weigern sie zurück zu nehmen?
Können Asylbewerber, wenn sie anerkannt sind, ungezügelt ihre Verwandschaft nach Deutschland holen?

Heike Rogall

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Rogall,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 27. September, die ich mit Interesse gelesen habe.
Die Flüchtlingsbewegung nach Deutschland hat in den letzten Tagen und Wochen abermals stark zugenommen. Angesichts der außergewöhnlichen Herausforderung im Bereich der Flüchtlingspolitik stehen wir vor einer nationalen Bewährungsprobe. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung am 13. September wieder vorübergehend Grenzkontrollen eingeführt. Diese Entscheidung ist aus Sicherheitsgründen gefallen. Ziel der Grenzkontrollen ist es, den derzeitigen Zustrom zu begrenzen und eine ordnungsgemäße Registrierung der Menschen, die bei uns Zuflucht suchen, zu gewährleisten. Voraussetzung für die Bewältigung der Flüchtlingskrise ist die klare Unterscheidung zwischen den wirklich Schutzbedürftigen und der großen Zahl derer, die aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland kommen. Letzteres gilt insbesondere für die Menschen vom westlichen Balkan, deren Schutzquote gegen Null tendiert. Mögen Ihre Motive für eine Reise nach Deutschland menschlich sehr nachvollziehbar sein, wir müssen ihnen klar und deutlich sagen: Eine wirtschaftliche Notlage ist kein Asylgrund. Einwanderung erfolgt in Deutschland nicht über das Asylrecht. Nur wenn wir an diesen beiden Grundsätzen festhalten, werden wir die Aufnahmebereitschaft in der Bevölkerung langfristig sichern. Weil wir den Schutzbedürftigen auch in Zukunft Schutz gewähren wollen, werden wir Zehntausende abweisen und zurückführen müssen, aber nicht aus Hartherzigkeit, sondern aus Einsicht in die Grenzen unserer Möglichkeiten und von dem Willen bestimmt, auch in Zukunft den tatsächlich Schutzbedürftigen hier eine Heimstatt zu geben.

Sehr gerne stelle ich Ihnen im Folgenden dar, wie wir in der Union die Zuwanderung in Zukunft begrenzen möchten.

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am 24. September auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Bewältigung des Flüchtlingszustroms verständigt. Diese Einigung trägt eindeutig die Handschrift der Union. Wir können mit Blick auf die Reform des Asylrechts zahlreiche Forderungen umsetzen, die in den letzten Jahren immer wieder am Einspruch unserer Koalitionspartner oder am Widerstand der Grünen gescheitert sind. Das Gesetzgebungsverfahren zum Asylrecht (sogenanntes Asylpaket) war am 1. Oktober in erster Lesung im Deutschen Bundestag und soll noch bis Ende des Monats abgeschlossen sein. Es ist geplant, dass die Änderungen zum 1. November in Kraft treten.

Handschrift der Union: Verfolgten helfen, Asylmissbrauch bekämpfen
Bei dem Gesetzespaket zum Asylrecht handelt es sich um das bedeutsamste seiner Art seit den 1990er Jahren. Es wird maßgeblich von dem Gedanken geprägt, dass wir genau unterscheiden wollen zwischen denen, die unseres Schutzes bedürfen, und denen, die offensichtlich nicht schutzbedürftig sind. Letzteres gilt insbesondere für Staatsangehörige der westlichen Balkanstaaten, die im ersten Halbjahr beinahe die Hälfte aller Asylanträge stellten, deren Schutzquote jedoch gegen Null tendiert. Das Gesetzgebungsvorhaben sieht deshalb vor, auch Albanien, Kosovo und Montenegro in den Kreis der sicheren Herkunftsstaaten aufzunehmen. Neu, richtungsweisend und ein Kernanliegen der Union ist, dass in Zukunft zahlreiche Einschränkungen an das Merkmal „sicherer Herkunftsstaat“ anknüpfen. Von diesen Einschränkungen geht ein ganz eindeutiges Signal aus: Wer in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellt, obwohl er nicht schutzbedürftig ist, wird unser Land rasch wieder verlassen müssen.

Klare Unterscheidung zwischen Flüchtlingen und Migranten

- Alle Westbalkanstaaten gehören künftig zum Kreis der sicheren Herkunftsstaaten;
- Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten sollen verpflichtet werden können, bis zur Entscheidung respektive bis zur Ablehnung ihres Antrages und ihrer Ausreise in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen;
- Keine Integrationskurse, keine berufsbezogenen Sprachkurse, keine Heranführung an den Arbeitsmarkt für Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten;
- Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, die ab dem 1. September 2015 einen Asylantrag gestellt haben, wird ein Beschäftigungsverbot eingeführt. Dies gilt während des Asylverfahrens und wenn der Asylantrag abgelehnt wurde.

Beseitigung von Fehlanreizen
Wir wollen jeden Anreiz vermeiden, dass in Deutschland ein Antrag auf Asyl gestellt wird, obwohl der Antragsteller nicht schutzbedürftig ist. Die Einführung einer Gesundheitskarte ist deshalb aus unserer Sicht das falsche Signal. Sie ist der Preis, an den die Grünen ihre Zustimmung im Bundesrat knüpfen. In den Verhandlungen haben wir jedoch durchsetzen können, dass die Gesundheitskarte nicht bereits auf Antrag der kommunalen Ebene eingeführt werden kann. Jedes Bundesland muss zunächst grundsätzlich für ihre Einführung optieren. Es ist ihnen freilich unbenommen, die Karte angesichts dramatisch hoher Flüchtlingszahlen eben auch nicht einzuführen. Es gibt also keine bundesweite Gesundheitskarte. Der Leistungsumfang bleibt auf das Asylbewerberleistungsgesetz beschränkt und wird nicht auf das GKV-Niveau angehoben, wie von den Grünen gewünscht. Verbesserungen gibt es richtigerweise nur beim Impfschutz.

- Verlängerung der zulässigen Aufenthaltshöchstdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen von drei auf sechs Monate für alle Antragsteller;
- In den Erstaufnahmeeinrichtungen werden künftig Bargeldleistungen durch Sachleistungen ersetzt, sofern mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich;
- Geldleistungen werden höchstens nur noch einen Monat im Voraus ausgezahlt;
- Folgeantragsteller, die nach Ablehnung ihres Erstantrages Deutsch-land verlassen, müssen nach der Wiedereinreise erneut in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen;
- Konsequente Zurückführung

- Für vollziehbar Ausreisepflichtige, die unter keinen Umständen für ein Bleiberecht in Betracht kommen und deren Ausreisedatum und Reisemöglichkeit feststehen, ist die Leistungsgewährung auf die Zeit bis zu diesem Datum zu befristen. Nimmt der vollziehbar Ausreisepflichtige schuldhaft die Ausreisemöglichkeit nicht wahr, endet sein Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ihm steht bis zu seiner umgehend einzuleitenden Ausreise nur noch der allgemeine Anspruch auf das unabdingbar Notwendige zu;
- Das gilt auch für die Antragsteller, die künftig aufgrund eines Verteilungsmechanismus in einen anderen Mitgliedstaat umgesiedelt werden oder denen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bereits Schutz gewährt wurde.

Der letztgenannte Punkt ist entscheidend und war ein besonderes Anliegen der Union. Mit ihm machen wir sehr deutlich: Es gibt in Europa einen Anspruch auf Schutz für Menschen, die aus Kriegsgebieten vor dem Tod fliehen. Aber es gibt keinen Anspruch darauf, sich innerhalb Europas ein Land aussuchen zu können.

- Abschiebungen dürfen künftig nicht mehr sechs, sondern nur noch drei Monate ausgesetzt werden;
- Verbot der Ankündigung der Abschiebung zur Verhinderung des Untertauchens;

Wer kein Asyl in Deutschland erhält, muss in seine Heimat oder in das EU-Land zurückkehren, über das er eingereist ist. Wer nicht freiwillig ausreist, muss zurückgeführt werden. Die Verantwortung für die Rückführung liegt bei den Ländern. Sie müssen die Ausreiseverpflichtung konsequent durchsetzen. Die Abschiebzahlen der Vergangenheit belegen: Hier kann insbesondere in den rot-grün regierten Ländern noch sehr viel mehr getan werden. Die Bundespolizei unterstützt die Länder bei allen Abschiebungen.

Schutzbedürftige integrieren

- Das Leiharbeitsverbot für Asylbewerber und Geduldete entfällt nach drei Monaten;
- Integration durch Öffnung der Integrationskurse und Schaffung von berufsbezogenen Sprachkursen für Bewerber mit Bleibeperspektive.

Menschen, die Anspruch auf Schutz haben und dauerhaft in Deutschland bleiben, sollen schnell Arbeit finden und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können.

Arbeitsmarkt

- Für Staatsangehörige der Westbalkanstaaten wird die Möglichkeit einer legalen Arbeitsmigration geschaffen.
- Insbesondere konnte die Union in den Verhandlungen durchsetzen, dass die Vorrangprüfung dabei voll erhalten bleibt. Das heißt: Eine Zu-stimmung zur Beschäftigung wird nur erteilt, wenn deutsche Arbeit-nehmer sowie EU-Bürger nicht zur Verfügung stehen, die Deutschen hinsichtlich der Arbeitsaufnahme gleichgestellt sind;
- Die Regelungen sehen ferner vor, dass der Antragsteller in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung keinen Asylantrag gestellt haben darf. Dies gilt nicht für diejenigen, die nach dem 1. Januar 2015 und vor Inkrafttreten des Gesetzes einen Asylantrag gestellt haben, sofern sie unverzüglich ausreisen. Ein Spurwechsel: „Raus aus dem Asylsystem, rein in den Arbeitsmarkt“ ist damit ausgeschlossen. Auch das ist die Handschrift der Union.

Stärkere Flexibilität bei der Unterbringung von Flüchtlingen

- Zahlreiche Abweichungen von baurechtlichen Standards; auch die Vorschriften zum Einsatz erneuerbarer Energien werden erleichtert; ebenso wie bei den energetischen Anforderungen an Wärmeschutz bzw. Anlagentechnik in Gebäuden für Asylbewerber und Flüchtlinge.

Hartes Vorgehen gegen Schleuser

- Die Strafbarkeit von Schleusern wird deutlich verschärft (Mindestfreiheitsstrafe 3 Monate, keine Geldstrafe mehr möglich);
- Erleichterte Vermögenseinziehung.

Zuletzt möchte ich noch gerne Ihre Frage zum Familiennachzug beantworten.
- Für einen Familiennachzug müssen nach geltender Rechtslage die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
- dass der Familienangehörige (zu dem der Familiennachzug stattfindet, auch Stammberechtigter genannt) im Besitz eines Aufenthaltstitels ist,
- über ausreichend Wohnraum verfügt und
- der Lebensunterhalt gesichert ist.

In der Hoffnung mit diesen Ausführungen Ihre Sorgen etwas gemindert zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Thomas Strobl