Portrait von Thomas Strobl
Thomas Strobl
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Thomas Strobl zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Dieter D. •

Frage an Thomas Strobl von Dieter D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Nachfrage zu Ihrer Antwort vom 17. 7. 2015 auf meine Frage vom 12. 7.

Sehr geehrter Strobl, eine Volksabstimmung hätte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den griechischen € verhindert, unabhängig davon, wer in dieser Zeit Deutschland regierte.

Ich habe nicht nur großen Frust geäußert, sondern Sie auch gefragt, ob Sie sich für Volksabstimmungen einsetzen werden und auch meine Gründe dafür genannt.

Keine Antwort ist auch eine. Warum sind Sie gegen Volksabstimmungen? Die Vorteile sind ganz klar zu erkennen:
Die Schweizer konnten in Ruhe den größten Tunnel der Welt bauen, kein Politiker oder Polizeipräsident mußte deswegen vor einen Untersuchungsausschuß gezerrt werden. Es mußte auch niemand bei einer Demonstration schwer verletzt werden.

Unsere Politiker wären wirkliche Volksvertreter, könnten in Ruhe ihre Arbeit erledigen, müßten sich nicht weiter bemühen, ihren denkbar schlechten Ruf durch falsche Entscheidungen zu verteidigen, keine Klagen mehr über niedrige Wahlbeteiligung (die sie selbst verursacht haben, was sie aber nicht wahrhaben wollen)

Keine oder viel weniger teuren Demonstrationen mehr (Polizeieinsätze)

Was meinen Sie dazu? Können Sie dieses Mal meine Frage eindeutig beantworten?

Mit freundlichem Gruß
Dieter Dustert

Portrait von Thomas Strobl
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dustert,

haben Sie vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage auf meine Antwort vom 17.7.2015 hin. Den Wunsch nach mehr direkter Volksbeteiligung an den politischen Entscheidungsprozessen nehme ich sehr ernst, doch möchte ich Ihnen nicht verhehlen, dass ich Ihre Meinung nicht teile, sondern vielmehr große Bedenken gegen die Einführung direktdemokratischer Elemente in das Grundgesetz hege. Gerne möchte ich Ihnen darlegen, weshalb ich in dieser Frage sehr skeptisch bin.
Zu Beginn möchte ich gerne in die Vergangenheit schauen und einen Blick auf die Entstehung unseres Grundgesetzes werfen. Bereits der Parlamentarische Rat hat sich mit dem Verhältnis von direkter und repräsentativer Demokratie befasst. Er schöpft hierbei aus den Erfahrungen der Weimarer Republik, in der Volksabstimmungen von den Nationalsozialisten instrumentalisiert worden waren. Deshalb hat er sich für ein streng repräsentatives System entschieden und als einziges direktdemokratisches Element die Frage nach der Neugliederung des Bundesgebietes in die Verfassung aufgenommen. Zweifelsfrei stehen wir heute nach über 60 Jahren gefestigter Demokratie an einem anderen Punkt als der Parlamentarische Rat unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg. Dennoch sprechen meiner Auffassung nach auch heute noch einige wichtige Gründe gegen die Einführung direktdemokratischer Elemente in das Grundgesetz.
Die Einführung direktdemokratischer Elemente führt zu einer Verschiebung im Kompetenz- und Entscheidungsgefüge. Wenn bestimmte Fragen durch Volksabstimmung entschieden werden, so kann dieselbe Frage beispielsweise nicht mehr von Bundestag und Bundesrat entschieden werden. Das könnte mit dem Demokratieprinzip (Art. 20 I, II GG) und dem Gewaltenteilungsprinzip (Art. 20 II 2 GG) kollidieren, die beide zum änderungsfesten Kern des Art 79 III GG gehören. Diese Prinzipien besagen u.a., dass den einzelnen Staatsgewalten elementare Befugnisse verbleiben müssen und ihre Kompetenzen nicht ausgehöhlt werden dürfen. Zur wichtigsten Kompetenz des Parlamentes zählt das Budgetrecht. Indem der Deutsche Bundestag im Haushalt festschreibt, wofür wie viel Geld ausgegeben werden kann, trifft er inhaltliche Entscheidungen und kann die Schwerpunkte seiner Politik festlegen; ein Haushaltsplan ist quasi ein „politisches Programm in Zahlen“.
Entscheidet man nun Fragen qua Volksentscheid, die nicht nur unerhebliche Kosten nach sich ziehen, so greift man in die Budgethoheit des Parlamentes ein, denn dieses kann nicht mehr frei politische Leitlinien festsetzen.
Doch es kommen noch weitere gewichtige Gründe hinzu. Da wäre zum einen die Komplexität unserer politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse zu nennen. Diese lassen in einer modernen pluralistischen Demokratie eine Reduktion auf eine einfache Ja/Nein-Entscheidung, wie sie eine Volksabstimmung erforderlich macht, nicht mehr zu. Gefordert ist vielmehr ein Entscheidungs- und Gesetzgebungsverfahren, das auf ein hohes Maß an Kompromisssuche und Kompromissfindung angelegt ist. Dafür ist das parlamentarische Verfahren mit seinem mehrstufigen Entscheidungsprozess am besten geeignet. Volksabstimmungen sind kompromisslos. Das halte ich für einen schweren Nachteil.
Darüber hinaus geben Volksabstimmungen aktiven Minderheiten und gut organisierten Vertretern partikularer Interessen das Instrumentarium, ihren Einfluss auf der Bundesebene stark geltend zu machen. Die Bürger können angesichts der Quoren, die notwendigerweise mit der Einfügung von Elementen direkter Demokratie in das Grundgesetz verbunden wären, ihre Initiativen in aller Regel nicht selbst vorantreiben, sondern wären auf die Unterstützung von Verbänden und Vereinigungen und deren Funktionäre angewiesen. Infolgedessen besteht die Gefahr der Bevormundung des Bürgers durch demokratisch nicht legitimierte Vereinigungen. Diese sind nicht nur nicht demokratisch legitimiert, sie unterliegen auch keiner verfassungsrechtlichen Kontrolle.
Zudem zögen Plebiszite unweigerlich die Schwächung föderaler Strukturen nach sich. Darin würde sich auch nichts durch die Einführung eines Länderquorums ändern. Dem Bundesrat, der nicht lediglich eine Summe der Länder, sondern eine selbständige Einheit innerhalb unseres politischen Systems ist, wäre die Möglichkeit der Mitgestaltung genommen. Damit ginge die ausgewogene Balance zwischen zentral- und gliedstaatlichen Entscheidungsbefugnissen in der Bundesgesetzgebung, vermittelt durch das Miteinander von Bundestag und Bundesrat, verloren.
Sie sprechen darüber hinaus davon, dass eine Einführung von direktdemokratischen Elementen die Politikverdrossenheit bekämpfen und zu einer höheren Wahlbeteiligung führen könnte. Auch ich beobachte die negative Entwicklung der politischen Beteiligung mit Sorge. Bestimmt, das will ich gar nicht verhehlen, haben wir diesen Umstand zu einem guten Teil mitzuverantworten, doch er liegt möglicherweise auch in der Natur der Sache begründet: Viele Entscheidungen durchlaufen einen langwierigen Prozess, bis am Ende eine Entscheidung steht. In unserer eher konsensual angelegten Demokratie müssen oft Kompromisse geschlossen werden, die den einzelnen nicht voll befriedigen. Dass dies zu Politikverdrossenheit führt, kann ich nachvollziehen. Doch möchte ich gerne mit einem Zitat Otto von Bismarcks entgegenhalten: "Politik ist die Kunst des Möglichen." Das heißt: Politische Überzeugungen müssen auch umsetzbar und mehrheitsfähig sein. Das Suchen und Finden von Kompromissen, in denen unterschiedliche Ansichten zusammengeführt werden, ist dabei unerlässlich und macht das Wesen einer Demokratie aus, auch wenn es manchmal ermüdend und unbefriedigend scheint. Gleichwohl sind wir fast 70 Jahre gut damit gefahren.

In der Hoffnung, dass ich Ihnen meinen Standpunkt verdeutlichen konnte, und ohne große Hoffnung, dass Sie meine Meinung teilen, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Thomas Strobl