Frage an Thomas Strobl von Daniel M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Herr Strobl,
mit großem Interesse habe ich heute in der Stuttgarter Zeitung gelesen, dass Sie die Wiedereinführung von Sachleistungen an Asylbewerber vom Balkan gefordert haben.
Ich finde ich Ihren Vorstoß richtig und auch logisch, da das Taschengeld einen großen Anreiz darstellt der den Zustrom von Migranten zusätzlich fördert.
Meine Frau kommt selbst aus Nigeria und deshalb habe ich auch sehr viele Bekannnte die größtenteils diese Leistungen nach Hause überweisen und damit Ihre Familie im Herkunftsland unterstützen was keinesfalls der Sinn des Taschengelds sein kann. Mit Sachleistungen würde dies effektiv vermieden.
Meine Frage bezieht sich aber auf das Vorgehen bei Migranten mit abgelehntem Asylantrag die sich mit einer Duldung in Deutschland aufhalten und eigentlich ausreisepflichtig wären.
Gemäß der Statistik zum 31.12.14 gab es zu diesem Zeitpunkt 113.000 Menschen mit diesem Status, die eigentlich ausreisepflichtig wären.
In meinem Umfeld mache ich aber die Erfahrung dass die Ausreisepflicht bei den meisten nicht durchgesetzt wird, d.h. diese Menschen halten sich weiterhin größtenteils in von den Kommunen finanzierten Gemeinschaftsunterkünften auf und blockieren somit die Aufnahme von anerkannten Asylberechtigen bzw. Flüchtlingen.
Die fehlende Durchsetzung führt aus meiner Sicht auch dazu, dass der Strom von Menschen (insbesondere aus Westafrika) zunimmt, da diese wissen dass sie selbst nach der Ablehnung des Asylantrags in der Regel nicht abgeschoben werden. Auch bei falschen Angaben zum Herkunftsland wird aktuell meist kein Versuch unternommen die Identität beispielsweise durch Botschaftsvorführungen zu klären.
Gibt es aktuell Bestrebungen das gültige Recht auch anzuwenden ? Dies würde die Situation für die Kommunen sicherlich merklich verbesser und die Aufnahme von Flüchtlingen die wirklich Hilfe benötigen ermöglichen. Eine konsequente Durchsetzung verrringert auch den Anreiz für Menschen die ohnehin keine Chance auf eine Anerkennung haben entsprechende Schlepper für die Einreise zu bezahlen.
Sehr geehrter Herr Müller,
haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 3. Juli und Ihre berechtigten Frage zur Abschiebepraxis in den Bundesländern.
Die Verantwortung für die Rückführung nicht Asylberechtigter in ihre Herkunftsländer liegt klar bei den Ländern. Die Abschiebezahlen der vergangenen Jahre belegen freilich: Hier ist noch viel Luft nach oben, vor allem für die rot-grün regierten Länder. Eine Analyse für 2013 hat ergeben, dass es einen klaren Unterschied macht, ob die Union oder die SPD den jeweiligen Landesinnenminister stellt.
Die Bundesregierung hat jedoch einige Maßnahmen ergriffen, um die Asylverfahren zu beschleunigen. So ist der Bund bereit, in der Praxis durch die Bundespolizei zu helfen.
Auch soll künftig im Asylverfahren noch stärker unterschieden werden zwischen schutzbedürftigen und nicht-schutzbedürftigen Asylbewerbern. Daher werden die Verfahren konzentriert: Ziel ist, innerhalb weniger Wochen zu einem Asylbescheid und bei Ablehnung zu einem raschen Vollzug durch Aufenthaltsbeendigung zu kommen. Dazu wird der Bund das BAMF personell erheblich aufstocken. Allerdings nützt uns auch die schnellste Bearbeitung von Asylbegehren nichts, wenn die Bundesländer ihren Teil, die Rückführung abgelehnter Asylbewerber, nicht erfüllen.
Um die Asylverfahren weiter zu beschleunigen und das Asylsystem insgesamt zu entlasten, treten wir für die Einstufung mindestens 3 weiterer Balkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten ein: Albanien, Kosovo und Montenegro. Hier müssten sich vor allem die Grünen bewegen und bereit erklären, im Bundesrat zuzustimmen.
Die Länder könnten damit ganz konkret mit eigenen Maßnahmen helfen, die Zahl unberechtigter Asylbewerber zu reduzieren: weiteren 3 sicheren Herkunftsstaaten zustimmen, die Bewerber bis zum Asylbescheid in der Erstaufnahmeeinrichtung belassen, Verwaltungsgerichte mit mehr Personal ausstatten, die Landkreise und Städte unterstützen, um mehr Personal bei Ausländerbehörden zu schaffen, mehr abschieben.
Zudem ist am 1. August 2015 der Gesetzentwurf „Bleiberecht und Aufenthaltsbeendigung“ in Kraft getreten. Hiermit wird unter anderem auch die Identitätsfeststellung von abgelehnten Asylbewerbern erleichtert.
Außerdem gibt es jetzt die Möglichkeit Wiedereinreisesperren zu verhängen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Strobl