Frage an Thomas Strobl von Albert G. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Strobel,
Nach einem Bericht der "Heilbronner Stimme" vom 23.7.2013 ist die Anzahl der Unternehmen die von der Ökostromumlage befreit wurden von 91 Unternehmen in 2012 auf 217 Unternehmen in 2013 angestiegen. Analog dazu kann man sich die Anzahl für ganz Deutschland errechnen.
Wie wird diese Ausuferung von der Politik begründet, da die Kosten die von diesen Untrnehmen eingespart werden von Privatpersonen oder Kleinunternehmen erbracht werden müssen.
Werden Sie sich dafür einsetzen die Bedingungen für eine Befreiung von der Ökoumlage erheblich zu erschweren und offensichtlich unberechtigte Befreiungen wieder zurück zu nehemen.
Darüberhinaus möchte ich gerne wissen was getan wird um die Energiekosten für den privaten Verbraucher nicht weiter steigen zun lassen. Ich möchte hierbei an die Aussage von Frau Merkel erinnern die die Kosten für die EEG-Umlage einmal auf 3,5 Cent/KWh "gedeckelt" hatte, und von weiteren Umlagen wie " §19 StromNev" oder "Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz" war überhaupt nicht die rede.
Und zum Schluß meine persönliche Meinung "Lieber bezahlbaren Atomstrom, wenn rings um Deutschland herum weiter AKWs betrieben und gebaut werden" (zumal die AKWs in Deutschland zu den sichersten der Welt gehören) als bald unbezahlbare erneuerbare Energien. Der Ausbau von Kohle- und Gaskraftwerken für eine sichere Energieversorgung ist ganz sicher keine Alternative zu Atomstrom-
Mit freundlichen Grüßen
Albert Gräßle
Sehr geehrter Herr Gräßle,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Zuschrift und Ihre Anmerkungen zur Energiepolitik. Ihr Anliegen und Ihre Sorgen kann ich gut verstehen. Gerne nehme ich dazu Stellung.
Um den Mittelstand während der Energiewende zu entlasten und damit Arbeitsplätze auch in kleineren Unternehmen zu sichern, wurde der Grenzwert, oberhalb dessen die Unternehmen einen Nachlass bei der Ökostromumlage erhalten, auf 1 Gwh abgesenkt. Früher war es nur Unternehmen mit einem Verbrauch von über 10 Gwh möglich, die Befreiung zu beantragen.
Ziel der Maßnahme war die Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie, und zwar unabhängig von deren Größe, und damit der Erhalt von Arbeitsplätzen in der deutschen Wirtschaft. Man muss sich nur vor Augen führen, dass allein die energieintensive Industrie in Deutschland 900 000 Arbeitsplätze bietet, die es vor Abwanderung zu schützen gilt. An einigen Stellen gibt es sicherlich noch Bedarf für Feinjustierungen; eine sachgerechte und angemessene Beurteilung aller Bewerbungen auf die Umlagebefreiung muss sichergestellt werden.
Eine Ursache für die wachsenden Stromrechnungen sind jedoch die hohen Fördersätze für Erneuerbare Energien. Der Ausbau wird inzwischen ungeachtet der tatsächlichen Wirtschaftlichkeit und vor allem ungeachtet des tatsächlichen ökologischen Nutzens betrieben, was langfristig niemanden nutzt. Damit nicht genug: Jeglicher Vorstoß von Bundesumweltminister Altmaier zur Einführung einer Strompreisbremse wurde von Grünen und SPD aus wahltaktischen Gründen im Bundesrat blockiert.
Ohne Zweifel hat die Bezahlbarkeit der Energiewende und damit die Umgestaltung der Förderung der Erneuerbaren Energien für die CDU Priorität. Eckpunkte für die Umsetzung nach der Bundestagswahl sind Kostensenkung, Synchronisation des Ausbaus der Erneuerbaren Energien mit dem Netzausbau, mehr Verantwortung der Produzenten von Erneuerbarem Strom für dessen Vermarktung sowie eine kritische Überprüfung der vorhandenen Regelungen für die Unternehmen. Wie diese Schritte konkret aussehen und welche Veränderungen Bundesumweltminister Peter Altmaier anstrebt, können Sie im Verfahrensvorschlag zur Neuregelung des EEG einsehen:
http://www.bmu.de/service/publikationen/downloads/details/artikel/verfahrensvorschlag-zur-neuregelung-des-erneuerbare-energien-gesetzes-eeg/
Mit besten Grüßen
Ihr Thomas Strobl