Frage an Thomas Strobl von Klara S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Strobl,
Ihre Antwort vom 02.05.2013 auf meine Frage habe ich gelesen. Es scheint, als ob Sie Lebensentwürfe, die nicht ihrer Vorstellung entsprechen, diskriminieren. Zur Klarstellung möchte ich deshalb folgende Fragen stellen:
1) Sind Beziehungen zwischen zwei Brüdern strafrechtlich verboten und wenn ja, warum?
2) Wenn zwei Männer in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, der eine arbeitet und der andere kümmert sich um den Haushalt, profitieren beide vom Ehegattensplitting und nach dem Ableben eines Partners erhält der andere Rentenansprüche. Sollten aber zwei Brüder freiwillig in derselben Konstellation leben, erhalten sie weder ein Ehegattensplitting noch Rentenansprüche beim Ableben einer der beiden. Obwohl in beiden Konstellationen gleiche Pflichten übernommen werden, werden nicht die gleichen Rechte gewährt. Warum finden Sie die Diskriminierung von Lebensentwürfen in Ordnung, in der zwar gleiche Pflichten wie in der eingetragenen Lebenspartnerschaft übernommen, aber nicht die gleiche Rechte gewährt werden?
3) Woher leiten Sie ab, dass nur Menschen, die in einer Zweierbeziehung leben, vom Staat einen gesetzlichen Rahmen für ihre Beziehungen erhalten sollten? In einer Beziehung, in der eine Frau mit zwei Männern zusammenlebt und von beiden Kindern hat, werden Erziehungsleistungen und gegenseitige Verantwortung übernommen. Warum finden Sie die Diskriminierung dieses Lebensentwurfs in Ordnung, in der zwar gleiche Pflichten wie in der eingetragenen Lebenspartnerschaft übernommen, aber nicht die gleiche Rechte gewährt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Klara Schütz