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Thomas Strobl
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Frage von Frank R. •

Frage an Thomas Strobl von Frank R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Strobel,

ich meine, da alles ständig auf den Prüfstein kommt, weshalb nicht die üppig bemessenen Beamtenpensionen, weshalb sich entspannt hinter einem Urteil des BVG zurücklehnen ?
Regierung und Rentenversicherung rechnen sich die Zahlen schön!
So behauptet die Rentenversicherung, nach einer „Studie liegt das durchschnittliche Nettoeinkommen eines Ehepaars im Westen bei über 2500 Euro, im Osten bei rund 2000 Euro.“ Laut Alterssicherungsbericht beträgt das Haushaltsnettoeinkommen für Senioren-Ehepaare 2433 Euro, für über 65-jährige Singles 1560 (Frauen 1292) Euro. Das sind aber Durchschnittswerte für
ALLE (!!!) über 65-Jährigen, einschließlich der üppig versorgten Beamten (Durchschnittspension: 2750 Euro) und noch berufstätiger Selbstständiger.
Quelle: http://www.bild.de/geld/wirtschaft/rente/wie-viele-rentner-paare-haben-2500-euro-alterseinkommen-30822166.bild.html
Wie hoch ist die Durchnittsrente eines normalen Lohnsteuerzahlers? Wie viele Rentner haben ein Alterseinkommen von 2750 Euro, wie der Durchschnittsbeamte?
Bei den Berechnungen, die auf der Befragung von Senioren beruhen, wurden auch folgende Nebeneinkommen berücksichtigt: 338 Euro Zinsen, 1043 Euro Mieteinnahmen, 557 Euro Privatrente. Und bei berufstätigen Senioren kommen noch 2086 Euro Gehalt dazu?. Die amtliche Rentenstatistik zeigt dagegen: Es gibt nur knapp 400 (!!!) Rentner, die über 2400 Euro Rente bekommen.
Wer privat vorsorgt, steht zwar im Alter besser da. Aber ausgerechnet diejenigen, die am meisten vorsorgen müssten, haben kaum das Geld dafür. 18,5?% der rd. 15,6 Mio. Riester-Verträge wurden schon wieder storniert. Und die derzeitigen Mini-Zinsen lassen die Vorsorge weiter schrumpfen.
Politiker, sollten sich nicht auf das Verfassungsgericht berufen, welches die Pensionen wirklichkeitsfremd so bestätigt hat. Vor dem GG sind alle gleich, besonders im nichterwerbsfähigen Alter. Welches Konzept hat die Politik zur Lösung des drohenden "Big Bang" der Pensionslasten?

Mit freundlichem Gruß
Frank Renner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Renner,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anmerkungen zu einem Artikel der Bild-Zeitung vom 13. Juni. Ihre Empörung angesichts solch alarmierender "Wahrheiten" der Bild-Zeitung kann ich sehr gut nachvollziehen. Die Unterschiede zwischen Renten und Versorgungsbezügen sind recht plastisch dargestellt.

Statistisch trifft es tatsächlich zu, dass die durchschnittliche Pension in etwa doppelt so hoch ist wie die durchschnittliche Rente. Hierfür gibt es eine Reihe von Gründen.

Die systematische Unterschiedlichkeitder Altersversorgung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Beamtinnen und Beamten ergibt sich unmittelbar aus dem Grundgesetz und ist verfassungsrechtlich vorgegeben. Die Versorgungsleistungen von Beamtinnen und Beamten erfolgen auf der Basis des von Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes geschützten Alimentationsprinzips. Die besondere Fürsorgepflicht des jeweiligen Dienstherrn für den Beamten korrespondiert mit besonderen Treuepflichten des Beamten, und leitet sich ebenfalls aus dem Grundgesetz ab. Das hat beispielsweise Auswirkungen auf das Streikrecht und führt dazu, dass nach gegenwärtiger Rechtslage Beamte auch nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze vom Dienstherrn länger dienstverpflichtet werden können. Zudem sind sie grundsätzlich bundesweit versetzbar.

Etwa zwei Drittel der Beamten haben mindestens den Fachhochschulabschluss. Dazu drücken bei der gesetzlichen Rente Mini-Jobber, Langzeitarbeitslose und Menschen mit anderen kurzen Erwerbsbiographien das Durchschnittsniveau. Versorgungsansprüche entstehen erst nach einer Reihe von Jahren und Beamte haben naturgemäß häufig eine lange und ununterbrochene Erwerbsbiographie. Auch diese Fakten führen zwangsläufig zu Unterschieden zwischen Renten und Pensionen.

Im Alter wird der Beitrag zur privaten Krankenversicherung für Pensionäre zu einem erheblichen Kostenfaktor. Rentenempfänger in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen dagegen wie schon zu Berufszeiten den einheitlichen Arbeitnehmeranteil.

Schließlich wird bei einer Gegenüberstellung statischer Durchschnittswerte meist nicht ausgewiesen, dass die Bezieher einer gesetzlichen Rente häufig auch noch eine Betriebsrente oder Geld aus der Zusatzversorgung für Angestellte des öffentlichen Dienstes bekommen. Dies gilt nicht für Pensionäre. Pensionen werden in der Regel voll besteuert, Renten dagegen bisher nur zum Teil. Auch sind die Steuerfreibeträge bei Renten deutlich höher.

Der Bund hat seit 1993 die Anzahl seiner Beamten um jährlich 1,5% reduziert. Heute ist die Zahl der Bundesbeamten für Gesamtdeutschland niedriger als im ehemaligen Westteil vor der Wiedervereinigung 1990, dies führt zu einer erheblich verringerten Pensionslast und entlastet den Bundeshaushalt fortlaufend.

Während die Versorgungsausgaben aktuell 0,20% des Bruttoinlandsprodukts betragen, wird für 2030 ein Wert von 0,21% des BIP und für 2050 wieder ein Wert von 0,20% des BIP prognostiziert. Auch im Verhältnis der Versorgungsausgaben zu den zu erwartenden Steuereinnahmen werden nur geringe Veränderungen erwartet. Aktuell machen die Versorgungsausgaben 2,06% der Steuereinnahmen aus. Dieser Wert soll 2030 leicht auf 2,18% steigen, bevor er 2050 wieder auf 2,01% absinkt.

Darüber hinaus hat der Bund verschiedene Maßnahmen zur Vorsorge getroffen. So wurde für ab dem 1.1.2007 neu eingestellten Beamten des Bundes ein Versorgungsfonds eingerichtet, in welchen ein Teil der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge einfließen. Dieser von der Bundesbank verwaltete Fonds wird ab 2020 die Versorgungsausgaben der ab dem 1.1.2007 eingestellten Bundesbeamten tragen und somit zu einer weiteren Entlastung des Bundeshaushalts führen.

Sehr geehrter Herr Renner, gestatten Sie mir noch eine Anmerkung zu Schluss: Um auch in Zukunft eine leistungsfähige, verlässliche und rechtsstaatlich einwandfreie Verwaltung gewährleisten zu können, steht der "Arbeitgeber" Bund künftig aufgrund des demographischen Wandels in einem immer größeren Konkurrenzverhältnis zur Privatwirtschaft im Wettbewerb um die "besten Köpfe", ohne dass er mit flexiblen attraktiven Gehaltsangeboten auf dem Arbeitsmarkt werben kann. Das Paket aus aktiven und Versorgungsbezügen, Arbeitsplatzsicherheit und Leistungen wie der Beihilfe muss dabei so attraktiv bleiben, dass der Bund auch weiterhin erfolgreich qualifiziertes Personal gewinnen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Strobl