Frage an Thomas Strobl von Helena P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Strobl,
der Presse entnehme ich, dass sich der Geschäftsordnungsausschuss im Bundestag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen auf eine Erweiterung der Offenlegungspflichten für Nebeneinkünfte für Abgeordnete geeinigt habe. Wie lautet diese Einigung ? Bitte erläutern Sie sie.
Der Presse entnehme ich außerdem, dass das Inkrafttreten der neuen Transparenzvorschrift auf die kommende Legislaturperiode verschoben sei. Ist es wirklich wahr ? Wenn ja, bitte erläutern Sie, warum.
Sehr geehrte Frau Peltonen-Gassmann,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Transparenzregeln für Nebeneinkünfte. Gerne erläutere ich Ihnen den Vorschlag, den der Geschäftsordnungsausschuss des Deutschen Bundestages den Abgeordneten zur Abstimmung empfohlen hat.
Danach soll das in § 3 der Verhaltensregeln enthaltene bisherige Dreistufensystem der veröffentlichungspflichtigen Angaben über Nebeneinkünfte, das als Höchstgrenze Einkünfte über 7 000 Euro vorsieht, durch das folgende Zehnstufensystem ersetzt werden: "Die Stufe 1 erfasst einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte einer Größenordnung von 1 000 bis 3 500 Euro, die Stufe 2 Einkünfte bis 7 000 Euro, die Stufe 3 Einkünfte bis 15 000 Euro, die Stufe 4 Einkünfte bis 30 000 Euro, die Stufe 5 Einkünfte bis 50 000 Euro, die Stufe 6 Einkünfte bis 75 000 Euro, die Stufe 7 Einkünfte bis 100 000 Euro, die Stufe 8 Einkünfte bis 150 000 Euro, die Stufe 9 Einkünfte bis 250 000 Euro und die Stufe 10 Einkünfte über 250 000 Euro."
Diese Neuregelung ist dient dazu, die seit Langem diskutierten Regelungen zur Veröffentlichung von Nebeneinkünften transparenter und effektiver zu gestalten. Die einmaligen oder regelmäßigen monatlichen Einkünfte in zehn Stufen zu veröffentlichen, stellt eine deutliche Verbesserung gegenüber dem bisherigen Dreistufensystem dar. Insbesondere die Einführung von sieben weiteren Stufen sowie die Anhebung der Obergrenze von anzugebenden Einkünften über 7 000 Euro auf Einkünfte über 250 000 Euro ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, sich genauer über Nebeneinkünfte und deren Größenordnung informieren zu können.
Die Neuregelung soll mit Beginn der kommenden 18. Wahlperiode in Kraft treten. Da die Umsetzung des geplanten Zehnstufensystems in der verbleibenden Zeit der laufenden Wahlperiode dazu führen würde, dass z.B. bereits geschlossene Verträge rückwirkend den veränderten Verhaltensregeln unterfallen würden, was unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes problematisch ist, tritt die Regelung erst für den nächsten Bundestag in Kraft. Dies war im Übrigen auch bei der letzten Änderung der Verhaltensregeln im Jahr 2005 der Fall. Abgesehen davon: In sechs Monaten wird ja schon ein neuer Bundestag gewählt (am 22.9.2013).
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Strobl