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Frage von Josef B. •

Frage an Thomas Strobl von Josef B. bezüglich Verkehr

Einhaltung des Kostendeckels bei S 21

Sehr geehrter Herr Strobl!

Laut Stuttgarter Zeitung haben Sie die Grün-Rote Landesregierung in Baden-Württemberg mit Verweis auf das Ergebnis der Volksbefragung zu S 21 dazu aufgefordert, auch über den Kostendeckel hinaus sich an den Mehrkosten von S 21 zu beteiligen. VOR der Volksbefragung hat jedoch Herr Hauk als Landesfraktionsvorsitzender der CDU in Baden-Württemberg der Bevölkerung versichert, dass der Kostendeckel auch für die CDU gelte. Daher meine Fragen an Sie:

Kennen Sie diese Aussagen von Herrn Hauk? (Wenn nicht, hilft das Netz: http://www.youtube.com/watch?v=1lAEr1d-koI )

Ist diese Aussage Ihres Erachtens relevant gewesen für das Abstimmungsverhalten der Bevölkerung?

Halten Sie den von Herrn Hauk angesprochenen Landtagsbeschluss zum Kostendeckel für relevant im Hinblick auf die Position des Landes?

Fühlt sich die Landes-CDU auch nach der Volksbefragung noch in irgendeiner Weise der Aussage von Herrn Hauk verpflichtet?

Mit der Bitte um eine Antwort,
Josef Bürstner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bürstner,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.

Selbstverständliche gilt der Kostendeckel. Er gilt für das ursprünglich geplante Projekt. Wenn es jedoch an diesem Veränderungen geben soll, die verteuern, dann gilt ebenso selbstverständlich dass derjenige, der die Veränderung will, sich seiner Verantwortung nicht entziehen darf. Es wäre absurd, wenn Grün-Rot mit großem Getöse eine Bürgerbeteiligung, den Filderdialog, inszeniert, die daraus entstehenden Mehrkosten aber auf Dritte abwälzen will. Kostensteigerungen sollten nach dem Verursacherprinzip übernommen werden. Wo die Grünen in der Landesregierung gebremst und verzögert und Veränderungen durchgesetzt haben, muss jetzt die Landesregierung auch die Verantwortung tragen und Kosten übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Strobl MdB