Frage an Thomas Strobl von Dominik B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Strobl,
ich bitte Sie um die Beantwortung meiner Frage einerseits als CDU-Landesvorsitzender und andererseits als demokratisch gewählter Abgeordneter im Allgemeinen.
Die Online-Ausgabe der Stuttgarter Zeitung berichtet am Samstag, 21.07.2012 vom CDU-Landesparteitag in Karlsruhe. In ihrem Redebeitrag gehen Sie auf den sogenannten EnBW-Deal der damaligen CDU/FDP-Landesregierung und die Ermittlungen wegen Untreue gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus ein. Sie werden Sie mit den Worten zitiert: „Wir sollten Stefan Mappus nicht vorverurteilen.“ [1] Ich gehe davon aus, dass Sie diesen Satz so gesagt haben und er nicht aus dem Zusammenhang gerissen wurde.
Nun ist Ihnen sicherlich bekannt, dass Stefan Mappus vom Staatsgerichtshof Baden-Württemberg wegen verfassungswidrigem Verhalten bereits verurteilt ist. Es ging um die Art und Weise wie die Landesregierung - allen voran Stefan Mappus und Willi Stächele - ohne Zustimmung des Parlaments den EnBW-Aktien-Kauf durchzog und dabei die Finanzhoheit des Parlaments verletzte.[2]
Meine Fragen lauten nun:
Bezog sich Ihre Äußerung, den ehemaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus nicht vorzuverurteilen, nur auf den Vorwurf der Untreue?
Welche Verurteilung halten sie für einen Politiker für schwerwiegender: diejenige wegen verfassungswidrigem Verhalten oder die wegen Untreue von Steuergeldern?
Auf Ihre Antwort freue ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
Dominik Blacha
Quellen:
[1] http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.landesparteitag-in-karlsruhe-strobl-macht-mappus-schwere-vorwuerfe.36fd6faa-ede4-4c72-a3d4-b7702d8dab20.html
[2] http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE110018125&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all
Sehr geehrter Herr Blacha,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Was die Frage der Verfassungswidrigkeit angeht, hat der Staatsgerichtshof in aller Klarheit und Deutlichkeit geurteilt. Daher kann es hier keine Vor-Verurteilungen mehr geben: Der Verfassungsbruch ist bereits festgestellt. Insofern bezieht sich meine Absage an jegliche Vor-Verurteilung natürlich auf den Untreuevorwurf und die in diesem Zusammenhang stehenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Ich möchte - schon gar nicht vor Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen - keine Rangliste aufstellen, ob der festgestellte Verfassungsbruch oder der mögliche Tatbestand der Untreue schwerer wiegt. Es ist aber klar, dass sowohl der Vorwurf des Verfassungsbruchs als auch der Vorwurf der Untreue heftige Vorwürfe sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Thomas Strobl