Frage an Thomas Strobl von Framk N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wreter Herr Thomas Strobl
Aus den Medien habe ich entnehmen müssen das die Imunität von zwei Ageordneten der Linkspartei entzogen wurden, es handelt sich dabei um die Frau Lay und Hernn Leutert. Die Begründung, welche zu lesen war, die Zwei Abgeordnete haben an einer Gegendemo im Februar 2011 in Dresden teilgenommen und versucht die Naziaufmärsche zu blockieren.
Die Aufhebung der Imunität ais diesen grund ist für mich nicht nachvollziehbar, weil es das recht aller ist an Demos teilzunehmen und auch andere demos aus wichtigen Gründen zu blockieren, solange es es gewaltlos gehandhabt wird.
Die Devölkerung in Dresden will keine Neinaziaufmärsche generell nicht und schon garnicht um den 13. Februar herum. Solange es diese demos gibt und die Regierung egal ob im Bund oder in Ländern nicht in der lage sind solche Demos zu unterbinden, wird es Blockaden und Gegendemos geben.
Warum hat der Imunitätsauschuß den Mum nicht zu sagen, die Imunität wird aus demokratischen Gründen nicht aufgehoben.
Ich fordere Sie deshalb auf diesen Beschluß rückgängig zu machen
Viel Erfolg
Frank Neumann
Sehr geehrter Herr Neumann,
haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema „Demokratie und Bürgerrechte“. Es ist nicht Aufgabe des von mir geleiteten Immunitätsausschusses, die Handlungen von Abgeordneten politisch zu bewerten. Aus Gründen seiner Aufgabenstellung im Rahmen klarer gesetzlicher Vorgaben befindet der Erste Ausschuss ausschließlich darüber, ob ein Abgeordneter, gegen den eine Staatsanwaltschaft Ermittlungen zu führen gedenkt, seinen Immunitätsstatus verliert oder nicht. Dabei gilt, schon aus Gründen der Gleichbehandlung mit normalen Bürgern, die keinen Immunitätsschutz besitzen, dass ein Abgeordneter keinesfalls Sonderrechte in Anspruch nehmen darf, die ihn besser stellen würden als einen Normalbürger bei gleichartigem Verhalten.
Nur nach diesem Rechtsstaats- und Fairness-Prinzip geht der Immunitätsausschuss vor, und deswegen blieb ihm auch im konkreten Fall keine andere Wahl, als mit den Stimmen aller im Ausschuss vertretenen Parteien (mit Ausnahme der „Linken“) das von der Staatsanwaltschaft beantragte Ermittlungsverfahren gegen Herrn Leutert und Frau Lay zu genehmigen. Denn bei der von ihnen mit durchgeführten Blockade einer genehmigten Demonstration (die als solche ein Verfassungsgrundrecht aller Bürger ist) kann sehr wohl ein Rechtsverstoß vorliegen, unabhängig davon, was man von der Motivation der Demonstrierenden halten mag. Ich brauche hoffentlich nicht zu betonen, dass im Falle der Dresdner Neo-Nazis keine der im Bundestag vertretenen Parteien auch nur den Hauch von Sympathie für deren Gesinnung besitzt. Doch das ist eben nicht der Punkt. Objektiv betrachtet liegt der Fall anders und sprach klar gegen die Blockierer. Deswegen waren CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen einig, den Immunitätsstatus aufzuheben. Lediglich die „Linke“ sieht dies anders, erweist sich aber damit selbst als das, was sie den anderen Parteien vorwirft: Voreingenommen, parteiisch und unfähig, zentrale Grundprinzipien des Rechtsstaates zu akzeptieren. Dazu zählt nicht zuletzt der bisweilen durchaus unbequeme, aber zutiefst notwendige Grundsatz, dass Meinungs- und Demonstrationsfreiheit auch [ja gerade] für Andersdenkende gelten muss, so verachtenswert deren Gesinnung auch sein mag. Ein Rechtsstaat muss solch abweichende Meinungen aushalten, Verstöße gegen Recht und Gesetz hingegen nicht. Sie sind konsequent zu ahnden, will man den Rechtsstaat nicht untergraben, von dem alle Menschen profitieren.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Strobl MdB