Frage an Thomas Strobl von Jochen H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Strobl,
mich würde Ihre Meinung zum Rettungsschirm interessieren, weil man Wahlentscheidungen von wichtigen Kriterien abhängig machen sollte.
Werden Sie im Bundestag für den Rettunsschirm stimmen, falls es zur Abstimmung kommt? Glauben Sie, dass eine Abstimmung darüber in den Kompetenzbereich der Abgeordneten fällt?
Glauben Sie, dass Griechenland, Irland und Portugal ihre Schulden zurückzahlen werden?
Mit freundlichen Grüßen,
Helmus
Sehr geehrter Herr Helmus,
Sie haben drei präzise Fragen zum Thema Finanzen, für die ich Ihnen herzlich danke. Gerne versuche ich, sie Ihnen zu beantworten.
Nach dem augenblicklichen Sachstand werde ich für einen Rettungsschirm in der Euro-Zone stimmen. Mir ist klar, dass dies nicht ohne Risiko ist. Doch gilt das Gleiche, und aus meiner Sicht in noch höherem Maße, für einen Verzicht auf diese Hilfsmaßnahme zur Stabilisierung unserer Partnerländer. Deren Scheitern, auch wenn es im Eintrittsfalle zu großen Teilen den Regierungen dieser Länder anzulasten wäre, also auf eigenem „Verschulden“ beruhte, hätte Weiterungen, die, wie beim Fallen von Dominosteinen, auch andere EU-Staaten, darunter Deutschland, mit in Bedrängnis bringen würden. Das zu verhindern ist aber mein Hauptinteresse als deutscher Parlamentarier. Ich bin mit meinen Entscheidungen zuvörderst am Wohl unseres Landes und seiner Einwohner orientiert. Doch ist es dazu notwendig, den Blick auf das große Ganze zu richten und vorschnellen, vermeintlich nationalen Überlegungen nach dem Motto „Was kümmern uns die Griechen, Iren oder Portugiesen?“ zu widerstehen.
Zum Großen und Ganzen gehört freilich auch, dass wir bei der Ausgestaltung eines etwaigen Rettungsschirms sorgfältig darauf achten, keine Überforderung unserer Finanz- und Wirtschaftskraft zuzulassen und den vom Rettungsschirm unmittelbar profitierenden Schuldnerländern abverlangen, dass sie umgehend geeignete Maßnahmen ergreifen, um ihre eigene Situation so zu verbessern, dass der Rettungsschirm schnellstmöglich überflüssig wird. Als bequeme Daueralimentation für ausgabenfreudige Regierungen ist er nämlich nicht zu verstehen. Und einer solchen würde ich auch stets meine Zustimmung verweigern, genau wie übrigens alle meine Kolleginnen und Kollegen in der Unionsfraktion. Das kann ich Ihnen versichern.
Was Ihre Frage nach der Abstimmungskompetenz angeht, ist der Fall nach unserer Verfassung klar. Aufgrund nicht vorgesehener plebiszitärer Elemente bei nationalen und supranationalen Entscheidungen ist es tatsächlich das Recht, ja sogar die Pflicht von uns Abgeordneten abzustimmen. Wir müssen auch in einer so schwierigen und komplexen Frage das vom Volk übertragene Mandat annehmen und zu einer verantwortungsvollen Weichenstellung nach bestem Wissen und Gewissen kommen, auch wenn das Kritik einbringt.
Auf Ihre letzte Frage möchte ich Folgendes antworten. Es ist meine feste Überzeugung, dass es die von ihnen genannten Länder ernst meinen mit ihren Absichtsbekundungen, ihre z.T. verfehlte Haushaltspolitik der Vergangenheit zu ändern und dadurch die Ursache des Schuldenproblems in den Griff zu bekommen. Eine hundertprozentige Garantie dafür, dass ich mit dieser Einschätzung richtig liege, habe ich aber - das will ich offen zugeben - nicht. Doch solche Garantien gibt es für kein Land und kein politisches Projekt auf der Welt. Ein Rest von Zweifel bleibt immer.
In der Hoffnung, Ihnen mit meinen Antworten geholfen zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Thomas Strobl MdB