Frage an Thomas Strobl von Dieter D. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Strobl,
ich danke Ihnen für Ihre Antwort vom 8. 4. 2011 auf meine Frage vom 27. 2. 2011. Leider haben Sie damit meine Frage nicht beantwortet. Ich wollte nicht von Ihnen erfahren, wie großartig unser Lebensmittelgesetz ist und daß meine Sorge Ihnen unbegründet zu sein scheint. Vielleicht sollten Sie ganz einfach mal Fachleute mit Verantwortungsbewußtsein nach deren Meinung fragen. Die Erhaltung der Gesundheit ist ja, wie Sie selbst schreiben, vorrangiges Ziel staatlicher Gesundheitspolitik.
Sie werden sicher Verständnis dafür haben, daß ich meine Frage wiederhole:
Werden Sie sich dafür einsetzen, daß alle unnatürlichen Zusätze in Lebensmitteln verboten werden?
Es kann ja wohl nicht sein, daß Lebensmittel mit aus Erdöl, Schimmelpilzen usw. hergestellten Substanzen mit gesetzlicher Erlaubnis gepanscht werden.
Ich bitte Sie um eine eindeutige unmißverständliche Antwort.
Mit freundlichem Gruß
Dieter Dustert
Sehr geehrter Herr Dustert,
gerne gehe ich auch auf Ihre Nachfrage zum Thema „Verbraucherschutz“ ein.
Ich bedauere, dass Sie meine Bemühung um Berücksichtigung der Komplexität des von Ihnen angesprochenen Problemkreises „Lebensmittelreinheit“ in der ersten Antwort als unzureichend betrachten. Meines Erachtens kann man nur differenziert an eine solche Thematik herangehen, und allzu pauschale Antworten taugen erfahrungsgemäß nicht viel.
Dennoch will ich Ihrem Wunsch entsprechen und nunmehr auf die eine konkrete Frage, die Sie gestellt haben, direkt, knapp und klar antworten:
Ich werde mich selbstredend für ein Verbot aller Stoffe einsetzen, die nachweislich gesundheitsschädliche Folgen haben. So unterstütze ich beispielsweise sowohl den „Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“ von Bundesministerin Ilse Aigner, in dem ein Giftstoff-Monitoring vorgesehen ist, als auch ihre Initiative „Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln“. Der in beiden Maßnahmenbündeln vorgegebenen Marschrichtung, dass Verbraucherinteressen Priorität haben müssen und daher auch empfindliche Strafen gegen Lebensmittelhersteller verhängt werden, die fahrlässig oder gar absichtlich gesundheitsgefährdend handeln, stimme ich aus voller Überzeugung zu. Sie entspricht meinem Verständnis von verantwortungsbewusster Politik und hat mich etwa 2009 bereits dafür eintreten lassen, dass die Bußgelder für fahrlässiges Inverkehrbringen von Gammelfleisch von 20.000 auf 50.000 € erhöht wurden. Ich bin auch in Zukunft entschlossen, im Interesse der Verbraucher derart gesetzgeberisch aktiv zu bleiben.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben, und verbleibe
mit erneut freundlichen Grüßen
Thomas Strobl MdB