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Frage von Ronny F. •

Frage an Thomas Strobl von Ronny F. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Strobl,

die Regierung, der Sie angehören bemängelt immer, dass der hoch gehrte Präsident des Iran, Präsident Ahmadinedschad das "Existenzrecht Israels nicht anerkennt".

Ich habe dazu Fragen:

1. Ist es verboten, das Existenzrecht Israels in der heutigen Form nicht anzuerkennen? Ich rede hier nicht von einem Verbot in Deutschland - dass man so etwas in Deutschland kaum sagen darf ohne politisch verfolgt zu werden, weiß ich. Ahmadinedschad ist aber Iraner, daher stelle ich die Frage, ob es international denn verboten ist, das Existenzrecht Israels in seiner heutigen Form zu leugnen?

2. Wussten Sie, dass es weltweit orthodoxe Juden gibt, die zur Auflösung des Staates Israel auffordern, weil sie die dortige Regierung der Zionisten "als Gefahr für das eigentliche Judentum betrachten"? Quelle: Webseite der "Jews United against Zionism": http://www.nkusa.org/Foreign_Language/German/feb0602german.cfm

Ich zitiere Rabbi Yisroel Dovid Weiss:

"Mögen wir alle für würdig erachtet werden, den Tag zu erleben, an dem Israel nicht mehr sein wird, den Tag der Erlösung der Palästinenser von ihren Leiden, den Tag an dem die verirrten Juden (Zionisten) zu ihren Brüdern und zum wahren Dienst an Gott zurückkehren werden. Den Tag, an dem alle Völker den Einen Gott erkennen und wir alle Ihm gemeinsam in FRIEDEN zu Diensten sein werden. AMEN”

3. Somit sagt Herr Ahmadinedschad ja nichts anderes, als auch diese Juden fordern. Ist es denn nicht legitim, sich mit orthodoxen, gläubigen Juden zu verbrüdern und ihnen zur Seite zu stehen?!

4. Haben Sie sich jemals unverfälschte, ungeschnittene und korrekt übersetzte!!! Reden von Präsident Ahmadinedschad angehört? (Ich habe es, und ich halte ihn seither für einen friedlichen Menschen, der lediglich auf das jahrzehntelange Leid der Palästinenser aufmerksam macht. Er hat übrigens keine Panzer im Ausland stehen, im Vergleich zu den Deutschen.)

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Franz,

für Ihre Frage zum Thema „Internationales“ danke ich sehr. In der Sache muss ich Ihnen jedoch entschieden widersprechen.

Natürlich ist es „verboten“, das Existenzrecht Israels zu bestreiten! Und zwar in dem Sinne, dass die UNO jedem völkerrechtlich anerkannten Nationalstaat seine Existenz garantiert, um eine internationale Rechts- und Friedensordnung aufrechtzuerhalten. Diese „Existenzgarantie“ ist daher auch nichts Israel-Spezifisches, und es verwundert mich ein wenig, dass sich Israel immer wieder für Dinge rechtfertigen muss, die jedem anderen Land als selbstverständlich zugebilligt werden. So genoss etwa selbst das kleine islamische Land Kuwait 1990 diesen „Bestandsschutz“ seiner rechtlichen Unabhängigkeit. Dies hatte für seine Einwohner damals die wohltuende Folge, dass bestehende Annexionsabsichten des irakischen Diktators Saddam Hussein von der UNO entschieden missbilligt und im Rahmen einer militärischen Gegenaktion, die wir heute als ersten Golfkrieg bezeichnen, zuschanden gemacht wurden. Und um nichts anderes geht es, wenn vom Existenzrecht eines Landes (also auch Israels) die Rede ist: um die Bewahrung vor mutwilligen Destabilisierungen oder gar Eroberungsversuchen von außen.

Auch Ihr Verweis auf jüdische Minderheiten, die Israel aus religiösen Gründen ablehnen, ist kein Argument gegen das Existenzrecht der Staatsschöpfung David Ben Gurions und seiner Mitstreiter von 1947. Minderheiten mit obskuren Ansichten gibt es in jedem Land. Damit muss eine Demokratie leben, sie braucht solchem Obskurantismus aber nicht zu folgen oder ihn auch nur als ernstzunehmenden Maßstab zu betrachten. Auch bei uns gibt es Sektierer, die 20 Jahre nach der Deutschen Einheit laut Zeitungsberichten wieder die Mauer aufbauen wollen. Hieraus aber die Berechtigung abzuleiten, dem wiedervereinigten Deutschland dürfe man das Existenzrecht absprechen, da doch offenkundig Teile des eigenen Volkes die Wiedervereinigung gar nicht haben wollen, wäre nachgerade absurd und ist es natürlich auch im Falle Israels.

Ebenfalls anderer Meinung als Sie bin ich bei der Bewertung Herrn Ahmadinedschads. Seine anti-jüdischen Auslassungen etwa auf der UNO-Konferenz 2009, die von Frankreich und anderen europäischen Staaten mit einem empörten Auszug aus der Vollversammlung quittiert wurden, belegen unschwer sein von Hass geprägtes Denken. Von der Friedfertigkeit, die Sie ihm zubilligen, kann ich da wenig erkennen. Auch dass er wiederholt den Holocaust geleugnet hat, spricht nicht gerade für eine von Nächstenliebe geprägte Grundeinstellung, sondern eher von einem hartnäckigen Vorurteil gegen das jüdische Volk, dem er zuzutrauen scheint, aus notorischer Schlechtigkeit die Millionen Toten von Auschwitz, Treblinka, Majdanek, Sobibor und anderen Nazi-Vernichtungslagern nur erfunden zu haben, um den Palästinensern das Land wegnehmen zu können! Eine solch haarsträubende Logik und Vergewaltigung historischer Fakten lehne ich ab.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Strobl MdB