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Thomas Strobl
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Frage von Guido S. •

Frage an Thomas Strobl von Guido S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Strobl,

ich habe gegen die Gültigkeit der Europawahl, die mittlerweile recht genau ein Jahr zurückliegt, frist- und formgerecht einen Wahleinspruch erhoben, über den bisher noch nicht entschieden wurde.

Hierzu habe ich folgende Fragen:

Wie ist diese Verzögerung mit den Verfassungsprinzipien von Demokratie (möglicherweise falsch zusammengesetztes EP) und effektivem Rechtsschutz vereinbar?

Wie stehen Sie zur entsprechenden Kritik der OECD?

Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

Mit freundlichem Gruß

Guido Strack

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Strack,

für Ihre Anfrage zum Thema „Demokratie und Bürgerrechte“ danke ich Ihnen sehr.

Dass die Wahlprüfung hinsichtlich der Europawahl nun bald ein Jahr gedauert hat, entspricht dem üblichen, für solche Aufgaben in Anspruch genommenen Zeitrahmen und hat mit dem Gebot der Sorgfalt zu tun. Jeder einzelne Wahleinspruch wird von uns gründlich geprüft, im Ersten Ausschuss beraten und vom Plenum des Deutschen Bundestages entschieden.

Das nimmt gewisse Zeit in Anspruch, wofür ich um Ihr Verständnis bitte.

Zwischenzeitlich ist von meinem Ausschuss mit Mehrheit eine Beschlussempfehlung angenommen worden, die nun dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt wird. Damit hat der Ausschuss alle Einsprüche gegen die Europawahl nunmehr abgearbeitet. Vermutlich ist noch vor der Sommerpause mit der Entscheidung des Hohen Hauses zu rechnen.

Sollte dabei der Bundestag in seiner Gänze Ihren Wahleinspruch bezüglich der 5-Prozent-Sperrklausel zurückweisen, bliebe Ihnen die Möglichkeit, eine Endentscheidung beim Bundesverfassungsgericht anzustreben.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Strobl MdB