Frage an Thomas Strobl von Birte S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Strobl,
ich habe von den Plänen gehört, den NC für das Medizinstudium fallen zu lassen, um dem Ärztemangel zu begegnen. Ich selbst bin Anästhesistin (30 J.) und habe bislang 100% gearbeitet. Dabei blieb unserer Familie von meinen Gehalt 600,-!!! Wie kommt diese erbärmliche Summe zustande? Wenn ich nicht arbeite, hat mein Mann Steuerklasse 3 und somit ein höheres Nettoeinkommen. Dann haben wir als größten Kostenpunkt noch 2 Kleinkinder, deren Betreuung zu organisieren nicht nur sehr schwierig, sondern eben auch kostspielig war. Jetzt bekommen wir das dritte Kind und ich habe ganz aufgehört zu arbeiten, denn nun wäre die Kinderbetreuung so teuer, daß sie mein gesamtes Gehalt auffressen würde. Das heißt eine gesuchte Ärztin weniger auf dem Arbeitsmarkt. Im Kollegium sind wir sehr viele Frauen, denen es ähnlich geht. Das bedeutet für unser Haus mit 800 Betten, daß während sie händeringend jeden verfügbaren Leiharzt zu deutlich höheren Preisen einkaufen, ein Teil des vertrauten Stammpersonals zuhause sitzt und Kinder hütet. Für das Haus bedeutet es zudem, daß die Qualität sinkt, da die Leihärzte nie so vertraut mit den Abläufen sind oder das Restpersonal sich in zahlreichen Überstunden überarbeitet, während die Kosten steigen, da die Leihärzte aufgrund mehrerer Faktoren teurer bezahlt werden müssen. Macht das Sinn? Als Schnittstelle zur Familienpolitik: Es fehlt nicht nur eine adäquate Kinderbetreuung, sondern sie müßte auch bezahlbar sein. Oder Ärzte verdienen einfach zuwenig, wenn sie mit drei Kindern nicht mehr arbeiten können. Was ist Ihr Vorschlag, solchen Problemen entgegen zu treten?
Mit freundlichen Grüßen,
Birte Schulze
Sehr geehrte Frau Schulze,
für Ihre Anfrage zum Thema „Gesundheit“ danke ich Ihnen.
Natürlich darf es für Sie nicht zur Benachteiligung führen, Kinder zu haben. Das Angebot für die Kinderbetreuung soll deshalb nach dem Willen der CDU/CSU bis 2013 bedarfsgerecht ausgebaut werden. Vor allem haben ab 2013 alle Kinder zwischen 1 und 3 Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, ältere Kinder haben ein Recht auf einen Kindergarten-Platz. Hierdurch soll eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bewirkt werden. Ich gebe freilich zu, dass für Sie persönlich der „Rechtsanspruch“ im Jahr 2013 etwas spät kommt.
Der Wunsch nach Kindern soll keinesfalls an der Unvereinbarkeit mit dem Beruf scheitern. Gemeinsam mit der steuerlichen Besserstellung von Familien, durch die Anhebung des Grundfreibetrages, haben wir auch das Kindergeld erhöht. Da es Familien mit mehreren Kindern besonders schwer haben, soll das Kindergeld für das dritte Kind und für jedes weitere Kind weiter verbessert werden, was auch Ihnen zu Gute kommen würde. Bereits ab dem 1. Januar dieses Jahres haben Familien mit Kindern durch diese Maßnahmen einen vierstelligen Betrag mehr netto im Geldbeutel - auch das wiederum hilft Ihnen ganz konkret und dürfte somit in Ihrem Sinne sein. Sie sehen also: Wir sind auf dem richtigen Weg - allerdings in (kleinen) Schritten.
Ihre Besorgnis bezüglich der sich im Gespräch befindlichen Regelung des Numerus Clausus für das Medizinstudium kann ich verstehen. Grundsätzlich gilt: Dem drohenden Ärztemangel muss vor allem durch den Abbau von Bürokratie sowie durch eine leistungsgerechte Vergütung wirksam begegnet werden. Die Krankenhäuser selbst müssen, neben einer leistungsgerechten Bezahlung, für flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten sorgen, um Ärzten wie Ihnen eine Tätigkeit weiterhin zu ermöglichen.
Ich bin der Meinung, dass Planbarkeit, Verlässlichkeit und eine leistungsgerechte Vergütung notwendige Voraussetzungen für das hohe Engagement sind, welches den Medizinern im beruflichen Alltag abverlangt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Thomas Strobl MdB