Frage an Thomas Strobl von Harald S. bezüglich Kultur
Im Zuge der Einführung von HDTV ist im Gespräch, dass es den Fernsehsendern zukünftig erlaubt werden soll, Mitschnitte von Sendungen so zu Codieren, dass diese im Abspielmodus nicht mehr vorgespult werden können.
Urheberrechte müssen zwar geschützt werden, aber das hat mit Urheberrechten nichts zu tun, sondern ist eine totale Bevormundung des Zuschauers, wenn man nur Ausschnitte ansehen möchte.
Wie stehen Sie und Ihre Partei zu dieser Vorderung, vor Allem der privaten Fernsehsender?
Sehr geehrter Herr Senn,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich muss Ihnen zunächst zustimmen. Mit Urheberrecht hat das sogenannte Ad-Skipping, auf welches sich Ihre Frage bezieht, in der Tat nichts zu tun.
Nach meinen Informationen ist es nicht die Intention der Fernsehsender, durch die Codierung und das Verhindern des Vorspulens von Werbeblöcken bei aufgezeichneten Fernsehsendungen ihr Urheberrecht wahrzunehmen.
Vielmehr verfolgen die Sender hierdurch das Ziel, das Überspringen der Werbeblöcke zu verhindern, da durch diese ausgestrahlte Werbung die Finanzierung der Sendungen erfolgt.
Dieser Hintergrund ist offensichtlich.
Aus meiner Sicht ist indessen eine nutzerfreundliche Lösung anzustreben, die wirtschaftliche Interessen der TV-Sender berücksichtigt, ohne in einer „totalen Bevormundung“ des Zuschauers zu enden.
Ich hoffe, Ihnen durch meine Antwort weitergeholfen zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Thomas Strobl MdB