Frage an Thomas Strobl von Christoph K. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Strobl,
in Ihrer Antwort an Herrn Ramm bzgl. EU Verfassung und Abschaffung der Todesstrafe (18.08.2009 / Kategorie Bundestagswahl) verweisen Sie auf das Zusatzprotokoll Nr. 13 zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Es gibt in erwähntem Zusatprotokoll auch noch einen Artikel 4, der oben angeführtes wieder relativiert. Denn jeder Staat kann danach durch eine Erklärung die Anwendung dieses Protokolls auf in der Erklärung bezeichneten Hoheitsgebiete ausweiten (1.) ... aber auch zurücknehmen (3.).
Die Unsicherheit über die Abschaffung der Todesstrafe bleibt über diesen Artikel bestehen.
Es sind eben diese juristischen Feinheiten, über die keine Einigkeit besteht und die es auszuräumen gilt.
Ob die von Ihnen als letzte Sicherung angeführte nationale Regelung durch unser Grundgesetz (Art. 102) tatsächlich nicht übersteuert / ausgehebelt werden kann ist die große Sorge, die uns umtreibt.
Es geht sicherlich nicht nur mir so, daß ich immer noch Zweifel habe, daß unser Grundgesetz nicht doch durch zentrales EU-Recht übersteuert werden kann. Das jüngste Verfassungsgerichtsurteil zum Lissabon-Vertrag hat diese Zweifel bei mir auch nicht ausräumen können (ggf. weil ich es nicht vollständig verstehe).
Nun, ich bin, wie die meisten Wähler, kein Jurist, insbesondere kein Staatsrechtler, wie z.B. Karl Albrecht Schachtschneider. Aber für mich als Laie ist es dann umso schlimmer, wenn dann eben ein Spezialist wie Herr Schachtschneider die Ansicht vertritt, daß die Todesstrafe unter EU-Recht auch in Deutschland wieder möglich ist.
Steht er allein mit dieser Meinung und kann durch Sie widerlegt werden? Gibt es eine eindeutige Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts oder einer sonstigen kompetenten Instanz zur Thematik?
Ich hoffe auf eine einfache, eindeutige und damit beruhigende Aussage, wie sie auch im Artikel 102 unseres Grundgesetzes steht: "Die Todesstrafe ist abgeschafft."
Mit besten Grüßen,
Christoph Köble
Sehr geehrter Herr Köble,
recht vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema „Todesstrafe“.
Ihre Sorge vor einer möglichen Wiedereinführung der Todesstrafe habe ich mit Interesse zur Kenntnis genommen. Dennoch glaube ich, dass sie unbegründet ist.
Die Hindernisse gegen einen Rückfall in längst überwundene Justizprinzipien sind so hoch wie nur irgend möglich. Neben den rechtlichen Hürden, die ich bereits ausführlich in meiner Antwort an Herrn Ramm dargelegt habe und die mir durch Einwände einzelner Euro-Skeptiker wie Herrn Schachtschneider nicht widerlegt scheinen (dessen schon „traditionelle“ Argumentationslinie gegen vermeintliche „Gefahren“ wachsender EU-Integration dem Bundesverfassungsgericht hinlänglich bekannt ist und bisher immer als unbegründet abgelehnt wurde) gibt es noch als endgültige Barriere unsere europäischen Grundwerte.
Es ist seit 1945 der erklärte Wille aller maßgeblichen Kräfte innerhalb der EU (Parteien, Presse, Kirchen, Gewerkschaften etc.), vor allem auch des Wahlvolks selbst als eigentlichem Souverän, die Todesstrafe als unvereinbar mit der politischen Kultur Europas anzusehen. Diese Ablehnung ist fest in den Herzen der Menschen verankert und damit ein Bollwerk praktisch unüberwindlicher Art. Deshalb bin ich zutiefst davon überzeugt, dass wir uns keine Sorgen machen müssen, die Todesstrafe könnte gleichsam durch die Hintertür wieder eingeführt werden. Unser europäischer Grundwertekanon wird dies zu verhindern wissen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Thomas Strobl MdB