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Thomas Strobl
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Frage von Archim M. •

Frage an Thomas Strobl von Archim M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Strobl,

das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Rauchverbot in der Gastronomie hat zwei mögliche Wege offen gelassen: Raucherlaubnis für Einraumkneipen oder ein komplettes Rauchverbot in der Gastronomie. Es wurde zudem eindeutig vom BVerfG festgestellt, dass Passivrauchen erhebliche gesundheitliche Schäden bis hin zum vorzeitigen Tod verursacht.

Wie man vielfach in der Zeitung lesen konnte, habe Sie sich als Generalsekretär der CDU Baden-Württembergs vehement dafür eingesetzt, dass kein komplettes Rauchverbot in BW beschlossen wird und das, obwohl es viele Befürworter in der CDU für einen solchen Schritte gab.

Als Ergebnis muss meine 27-jährige Tochter, die seit kurzem schwanger ist, in einer verrauchten Kneipe arbeiten. Es ist für Sie in der derzeitigen Wirtschaftssituation schwierig, eine andere Stelle zu finden. Der einzige Weg, nicht mehr Passivrauch ausgesetzt zu sein, wäre zu kündigen und Ihren Arbeitsplatz zu verlieren.

Meine Frage an Sie ist, warum Büroangestellte das gesetzliche Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz haben, Gastronomieangestellte aber nicht? Sind Gastronomieangestellte für Sie Arbeitnehmer zweiter Klasse? Und wie können Sie sich so vehement für ein Gesetz einsetzen, dass schwangere Arbeitnehmerinnen in einer verrauchten Kneipe zulässt?

Viele Grüße
Archim Maier

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Maier,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema „Gesundheit“.

Dass Büroangestellte anders als Gastronomiebedienstete das gesetzliche Recht auf einen raucherfreien Arbeitsplatz haben, hat nichts damit zu tun, dass sie Arbeitnehmer erster Klasse wären, gewissermaßen etwas Besseres als Beschäftigte im HoGa-Bereich. Solche Klassenunterschiede gibt es nicht, und sie liegen auch den gesetzlichen Beschlüssen in keiner Weise zu Grunde.

Der Unterschied in der rechtlichen Ausgestaltung liegt vielmehr in der anders gelagerten Struktur der beschriebenen Arbeitsbereiche, hat also objektive Gründe in Bezug auf die jeweiligen Tätigkeitsfelder.

In Büros z.B. sind hauptsächlich Betriebsangehörige tätig. Das bedeutet, dass der Kontakt zum Kunden, der das „Geld“ bringt, (und damit der eigentliche Betriebsablauf) von einem Rauchverbot gar nicht tangiert ist. Selbst extremst Nikotinsüchtige unter der Kundschaft spüren ja nicht die mindeste Einschränkung durch das Rauchverbot vor Ort, da die Geschäfte mit ihnen per Telefon, Brief, E-Mail etc., also in räumlicher Distanz und in ihrer physischen Abwesenheit, abgewickelt werden.

Aufgrund dieser Besonderheit der Geschäftsabläufe konnte bei der gesetzlichen Regelung der Arbeitsplatzgestaltung in Büros ausschließlich dem Aspekt Gesundheit Rechnung getragen werden, wie es beim beschlossenen generellen Raucherverbot dann ja auch der Fall war.

In Gaststätten verbot sich schon deswegen ein ähnlich pauschales Untersagen des Rauchens, weil hier ja auch und gerade externe Personen die Konsequenzen zu spüren bekämen, jene Gäste nämlich, die in die Kneipe kommen, um sich mit Speis und Trank versorgen zu lassen und von deren Konsumfreude der wirtschaftliche Erfolg der Kneipe abhängt.

Raucher unter den Gästen würden es sich natürlich zweimal überlegen, ob sie künftig noch eine Wirtschaft aufsuchen, die ihnen nicht gestattet, ihrem Nikotinbedürfnis nachzukommen. Folge: Kleine Kneipen, die über keinen Raum für einen speziellen Raucherplatz verfügen, sähen sich einer dramatischen Verringerung ihres Kundenstammes gegenüber. Besucher würden wegbleiben, und der Wirt geriete in Existenznot (übrigens auch seine Bediensteten, die er bald schon entlassen müsste). Dies konnte und durfte die Politik nicht riskieren. Deshalb die Ausnahme-Rauchergenehmigung für Ein-Raum-Kneipen wie jene, in denen Ihre Tochter arbeitet.

Die Entscheidung war ein notwendiger Kompromiss zwischen dem berechtigten Anspruch der Nicht-Raucher auf Schutz und dem ebenso berechtigten Wunsch von Gastronomiebetreibern, Gäste nicht zu verlieren. (Was, z.B., hätte Ihre Tochter davon, wenn ihr der Staat einen raucherfreien Arbeitsplatz garantierte, aber ihr Chef anschließend mangels Kundschaft in Konkurs ginge? Dann stünde sie ebenso auf der Straße wie bei einer Kündigung und hätte nichts gewonnen!)

Meine abschließende Empfehlung an Ihre Tochter wäre daher folgender Rat: Vielleicht sollte sie ihren Chef mal fragen, ob er für die Zeit ihrer Schwangerschaft nicht ein Schild in seiner Kneipe anbringt, das die Gäste höflich bittet, Rücksicht zu nehmen und das Rauchen vorläufig einzustellen. Mit Freundlichkeit und solch direkter Ansprache erreicht man häufig mehr als durch forsches Verlangen und obrigkeitliche Verbote.

Ich hoffe, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben, und wünsche Ihnen, Ihrer Tochter und natürlich deren ungeborenem Kind alles erdenklich Gute für die Zukunft.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Thomas Strobl MdB