Frage an Thomas Strobl von Frank B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Strobl,
mit Interesse habe ich Ihre Aussagen im Kölner Stadt-Anzeiger zur Kenntnis genommen, in dem Sie wiederum die Forderung nach einer Internetsperre für "Killerspiele" stellen und dies bekräftigen: "Wir prüfen das ernsthaft".
Wenn ich nun das Zugangserschwernisgesetz richtig verstehe, eignet es sich einzig und allein zum Sperren von Seiten mit kinderpornographischen Inhalten. Dort besteht aufgrund der Strafwürdigkeit des Inhalts solcher Seiten keine Informationsfreiheit.
Im Falle der sogenannten Killerspiele allerdings ist eine Strafwürdigkeit nicht gegeben. Es müsste also zunächst ein Gesetz geschaffen werden, dass die Nutzung von Online-Spielen mit Strafe bewehrt, damit eine Internetsperre eingerichtet werden kann. Andernfalls handelt es sich - in diesem Falle ist das Wort richtig gewählt - um Zensur, die nach Artikel 5.1 unseres Grundgesetzes nicht stattfindet.
Ich möchte Ihnen daher die folgende Frage stellen: Welche Vorgehensweise wollen Sie wählen, um Ihr Ziel - die Sperrung von Seiten mit einem Zugang zu sogenannten Killerspielen - zu erreichen?
Beste Grüße
Frank Brennecke
Sehr geehrter Herr Brennecke,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Da mich in letzter Zeit eine Vielzahl an Zuschriften zum Thema „Killerspiele“ erreicht hat und die Fragen alle in die gleiche Richtung gehen, habe ich meine grundsätzliche Position, wie sie bereits in der Antwort an Herrn Gysin deutlich wurde, noch einmal präzisiert. Sie finden dieses ausführliche Statement in meiner Erwiderung auf Herrn Lessners Anfrage vom 10. Juni. Darauf möchte ich Sie höflich verweisen. Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Thomas Strobl