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Thomas Strobl
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Frage von Alexander T. •

Frage an Thomas Strobl von Alexander T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Strobl,

in Ihrer Antwort vom 11.06.09 sowie in der Pressemitteilung des Kölner Stadtanzeigers vom 18.06.09 äußerten Sie, innerhalb der CDU/CSU würde geprüft, das mittlerweile beschlossene ZugangsErschwerungsGesetz auf sogenannte Killerspiele auszudehnen.

Es gibt mehrere kostenlose Opensource-Ego-Shooter, welche legal im Internet herunterladbar sind. Bei konsequenter Auslegung der Kriterien würden diese Spiele ebenfalls unter den Begriff "Killerspiele" fallen.

Nun ist es bei Opensource-Software so, dass die jeweiligen Programme auf hunderten Servern im Internet zur besseren Verfügbarkeit abgelegt sind (sogenannte "Mirrors" oder Spiegelserver). Außerdem sind diese Programm sehr häufig in vielen Linux-Distributionen enthalten und können dort direkt installiert werden, ohne eine Internet-Seite im Web-Browser aufrufen zu müssen.

Meine konkrete Frage lautet daher:

Würden im Falle einer Erweiterung des ZugangsErschwerungsGesetzes alle Spiegelserver, sowie die Downloadseiten der entsprechenden Linux-Distributionen ebenfalls gesperrt werden?

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Tuschen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Tuschen,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Da mich in letzter Zeit eine Vielzahl an Zuschriften zum Thema „Killerspiele“ erreicht hat und die Fragen alle in die gleiche Richtung gehen, habe ich meine grundsätzliche Position, wie sie bereits in der Antwort an Herrn Gysin deutlich wurde, noch einmal präzisiert. Sie finden dieses ausführliche Statement in meiner Erwiderung auf Herrn Lessners Anfrage vom 10. Juni. Darauf möchte ich Sie höflich verweisen. Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Thomas Strobl