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Frage von Magnar H. •

Frage an Thomas Strobl von Magnar H. bezüglich Recht

Es geht mir hier um die Frage der "virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen", welche nach dem schrecklichen Amoklauf von Winnenden wieder auf die Tagesordnung gebracht wurde.

Bei dieser Diskussion stören mich die völlig unzulänglich gewählten, propagandistisch geprägten Termini wie etwa "Killerspiele" (korrekter und fachlich akzeptiert:"First Person Shooter" oder auch "Kampfspielsimulationen") und die völlig willkürliche Einordnung der Begriffe als auch die dabei getätigten primitiven Schlussfolgerungen:

So haben Online-Spiele nichts mit den - aufwändige 3D-Grafikhardware erfordernden - First Person Shootern zu tun, sondern sind Spiele, die in einem Webbrowser ("Surfprogramme": Explorer, Firefox, Opera usw.) laufen oder es sind Rollenspielsimulationen (wo etwa "Siedlungen aufgebaut" oder ein Krimi nachgespielt wird).

Bei den Spielen auf Kinderspielseiten wie Toggo oder Spieleaffe handelt es sich um Online-Spiele. "Wirklichkeitsnah dargestellte Tötungshandlungen" sind - schon wegen der eingeschränkten Möglichkeiten der Grafikdarstellungen - nicht Thema der Onlinespiele.

Auch kommerzielle Anbieter wie etwa Aeria-Games unterliegen bereits den Pflichten von Anbieterkennung und Jugendschutzangabe. Nicht/eingeschränkt Geschäftsfähige können die Angebote ohne Jugendschutzfreigabe nicht erreichen.

Das Gleiche gilt für den Verkauf von First-Person-Shooter etwa in Elektronikmärkten, auch beim Vertrieb via Internet-Shops: Spiele ohne Alterfreigabe sind nur für Volljährige erhältlich.

Es liegt durch die Psycho-/Neuro- und Sozialwissenschaften kein - empirischer oder systemischer - Beweis zunehmender Gewaltneigung durch die "virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen" vor.

Wie werden der hier geschilderte Sachstand in der politischen Diskussion berücksichtigt und wann erfolgt die Versachlichung der Diskussion? Warum wird der wissenschaftliche Erkenntnisstand nicht einmal erwähnt?

Magnar Hirschberger

PS: Waffenbesitz, da war?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hirschberger,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Da mich in letzter Zeit eine Vielzahl an Zuschriften zum Thema „Killerspiele“ erreicht hat und die Fragen alle in die gleiche Richtung gehen, habe ich meine grundsätzliche Position, wie sie bereits in der Antwort an Herrn Gysin deutlich wurde, noch einmal präzisiert. Sie finden dieses ausführliche Statement in meiner Erwiderung auf Herrn Lessners Anfrage vom 10. Juni. Darauf möchte ich Sie höflich verweisen. Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Thomas Strobl