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Thomas Strobl
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Frage von Dustin L. •

Frage an Thomas Strobl von Dustin L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Thomas Strobl

was halten sie von den Parlamentarischer Spieleabend im Bayerischen Landtag? das am 17.06 ihm rahmen einer aufklärung über Spiele stattfinden soll? Ist das nicht der richtige schritt sich mit Den Entwicklern und Puplishern auseinanderzusetzen? Viele Entwickler sind nicht abgeneigt den Vorschlägen für einen Jugenschutz folgezuleisten doch zuerst müssen die Politiker diesen Tag für sich nutzen denn es kann durchaus einge ausagen der Politik umstimmen..

bevor man über ein verbot diskutiert muss man sich mit diesen Spielen beschäftigen, warscheinlich haben sie festgestellt das es Spiele auf den Markt gibt, die es verdient haben einen Entwicklerpreiss zubekommen,Jüngstes Spiel ist von der Deutschen Spieleschmiede das Drakensang ein vielfacher begriff, währe es nicht ratsam Deutsche Hersteller zu unterstützen dass Spiele entwickelt werden die Mehr auf eine Handlung setzen als sinnloses Töten?

ich bin 27 Jahre und ich spiele ab und Zu ballerspiele,doch sie werden mir schnell langweilig.. Viel Lieber Spiele ich Rollenspiele die in einer Mittelalterlichen Welt angesiedelt sind.. Spiele indem man entscheidungen treffen müssen, Stärken die Fähigkeiten Sinnvolle entscheidungen im Leben zu treffen! Im Rahmen des Jugendschutzes beziehe ich meine Spiele aus dem Online Versand dieses System ist sehr ausgereift,da man eine Kopie vom Personalausweis vorlegen muss und gleichzeitig muss man unterschreiben das in meinen Haushalt keine personen unter 18 Jahren leben.. Ist das auch kein guter Schutz gegenüber Jugendliche?

Ich stimme durchaus zu das Jugendliche die nicht volljährig sind an spiele die für Erwachsene gerichtet sind nicht zugänglich gemacht werden darf, . Doch viele spiele werden schon im Vorherein indiziert die sehr Gewalttätig sind, ich sehe aber mehr die Eltern in der Pflicht! eine Aufklärung über solche Medien würde ich mehr begrüssen. Mehr als eine halbe Milliarden Spieler würden Kriminilasiert durch dieses Verbot

mfg

Dustin

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lessner,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift zum Thema „Killerspiele“.

Gerade einmal gut drei Monate nach den schrecklichen Ereignissen vom 11. März 2009, wo ein Amokläufer in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen getötet und elf verletzt hat, muss es nach meiner Auffassung möglich sein, darüber nachzudenken, was zu tun – und was auch besser nicht zu tun ist. Das, so bin ich überzeugt, sind wir den Opfern des Amoklaufs und ihren trauernden Angehörigen und Freunden schuldig. Dabei darf es keine Tabus, keine Denkverbote geben.

Dabei will ich betonen, dass ich mich immer gegen vorschnelle Patentlösungen gewendet habe, die (vermeintliche) Antworten versprechen: Stattdessen plädiere ich entschieden für eine ernste, differenzierte und ergebnisoffene Reflexion und Diskussion, mit welchen Maßnahmen dazu beigetragen werden kann, Verbrechen wie das am 11. März in Winnenden und Wendlingen begangene zu verhindern. Insofern danke ich auch Ihnen für Ihren Beitrag zu dieser Debatte.

Selbstverständlich weiß ich, dass nur ein sehr geringer Teil der Konsumenten von solchen „Killerspielen“ auch im wirklichen Leben gewalttätig wird. Gleichwohl ist festzuhalten, dass noch nicht abschließend geklärt ist, welchen Einfluss gewaltverherrlichende Computerspiele auf gefährdete Jugendliche haben können. In diesem Zusammenhang widmete zum Beispiel die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, meine Abgeordnetenkollegin Sabine Bätzing von der SPD, ihre diesjährige Jahrestagung Fragen wie: „Wo ist die Grenze zwischen virtueller Kontaktfreudigkeit und Zwang? Zwischen den Vorzügen des modernen Lebensstils und Realitätsverlust? Zwischen harmlosem Vergnügen und schädlichem Zwang? Wie viele Menschen nutzen das Internet und Computerspiele auf riskante schädliche Weise? Sind Jugendliche hiervon besonders betroffen und Jungen gefährdeter als Mädchen? Wie kann man gefährdete und Betroffene erreichen und Ihnen geeignete Hilfen anbieten? Wie können solche Hilfen überhaupt aussehen?“ Unter anderem solche Fragen sind es, die als Diskussionsgrundlage von Experten – von Psychologen, Pädagogen etc. – beantwortet werden müssen.

Freilich wurde bislang kein kausaler Zusammenhang zwischen dem Spielen solcher „Killerspiele“ und einer realen Gewaltneigung nachgewiesen. Zu bedenken ist aber, dass es ernstzunehmende Stimmen aus den Reihen der Wissenschaft gibt, die auf die Möglichkeit eines solchen Zusammenhangs hinweisen. Dieser mögliche Zusammenhang ist – wie ich noch einmal betonen möchte – ergebnisoffen zu prüfen und erst am Ende von Expertenanhörungen, Fachdiskussionen und reiflichem Abwägen aller Argumente kann das weitere Vorgehen konkrete Gestalt annehmen.

Ich will betonen: Die Ergebnisoffenheit gilt für diejenigen, die sich für ein Verbot einsetzen, ebenso wie auch für diejenigen, für die jegliche Prüfung von Maßnahmen, die das Internet betreffen, bereits ein Tabubruch zu sein scheint. Daher ist meine Position eben auch nicht – wie vielfach fälschlicherweise berichtet wurde – die, dass ich mich für eine rigorose Sperrung von „Killerspiel“-Internetseiten einsetze, sondern die, dass ich mich für eine sorgfältige Prüfung der Frage stark mache, ob eine solche Maßnahme gewaltpräventive Wirkung entfalten kann. Dabei ist die Problematik der praktischen Wirksamkeit von Maßnahmen ebenfalls Inhalt einer solchen Prüfung.

In diesem Sinne möchte ich auch an das Vorhaben der Bundesregierung erinnern, nach dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen ein bußgeldbewehrtes Verbot von Spielen wie Paintball oder Gotcha einzuführen: Im Zusammenhang mit der Verschärfung des Waffenrechts war dieses Verbot als gewaltpräventive Maßnahme in einem Gesetzentwurf enthalten und u. a. auf mein Drängen hin wurde diese Regelung verworfen, weil bislang kein Nachweis eines Zusammenhangs zwischen dem Paintballspiel und realer Gewaltneigung erbracht werden konnte. Ich denke daran sehen Sie, dass – entgegen der Berichterstattung der letzten Tage – mit Blick auf derartige Verbote mein Credo stets lautet, auf Basis sorgfältiger Überlegungen nur so viele Verbote auszusprechen wie unbedingt nötig, aber so wenige wie nur irgend möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Thomas Strobl