Frage an Thomas Strobl von Eike R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Art. 146 [Geltungsdauer des Grundgesetzes] Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Wie lange wollen Sie und ihre Kollegen mir und anderen Bürgern diese Entscheidung noch vorenthalten ?
Sehr geehrter Herr Risto,
zunächst danke ich Ihnen für Ihre Anfrage zum Thema „Demokratie und Bürgerrechte“.
Meine Antwort lautet folgendermaßen: Von einer Vorenthaltung freier Entscheidung kann keine Rede sein. Im Gegenteil: Die mehrheitliche Zustimmung der Deutschen zum Grundgesetz, die sich in Beteiligungen an demokratischen Wahlen ebenso äußert wie in lobenden Kommentaren bei Bürgerbefragungen, belegt, dass sich das Volk längst entschieden hat. Es wünscht keine Ersetzung des Grundgesetzes durch eine wie auch immer geartete neue Verfassung; Anpassungen einzelner Verfassungsartikel an sich ändernde Umstände natürlich vorbehalten.
Ein Verlangen aus dem Volk nach expliziter Abstimmung über unsere Verfassung vermag ich nicht zu erkennen, haben doch gerade die Volksbefragungen anlässlich des 60. Geburtstages unseres Grundgesetzes gezeigt, wie zufrieden die Deutschen mit ihrer Verfassung sind, ja, wie stolz darauf, eine der besten Verfassungen der Welt zu haben (und definitiv die beste der bisherigen deutschen Geschichte).
Diese Zustimmung zu ignorieren und dem Drängen einer verschwindenden Minderheit auf komplette Verfassungsneugestaltung nachzugeben, hielte ich für unangebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Thomas Strobl