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Frage von Martin W. •

Frage an Thomas Sternberg von Martin W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Sternberg,

beim Verfassungsgerichtshof in Münster ist die Verfassungsbeschwerde gegen die Doppelnullrunde für die Beamten in NRW anhängig (VGH NRW Az.:VerfGH 21/13).
Alle Betroffenen müssen nun mit Musterschreiben Rechtsmittel beim Landesamt für Besoldung (LBV) einlegen um ihren Fall bis zur Entscheidung des VGH „offen zu halten“. Ohne dieses Schreiben würden sie nicht bei einer positiven Entscheidung des Gerichts von dieser aus verfahrensrechtlichen Gründen profitieren. Erst nach Eingang des Rechtsmittel wird das Verfahren beim LBV ruhend gestellt. Die Bearbeitung von solchen Masseneinsprüchen bindet zwangsläufig Ressourcen, insbesondere teures Personal. Das LBV hat aufgrund von Personalproblemen und -engpässen immer wieder den Landtag und den Petitionsausschuss beschäftigt.

Verfahrensrechtlich könnte dies dadurch vereinfacht werden, dass der Landtag verbindlich erklärt, dass das Urteil des VGH für alle Betroffenen -unabhängig von der Einlegung eines Rechtsmittel- übernommen wird. Dies wird auf kommunaler Ebene bereits umgesetzt, z.B. bei der CDU regierten Stadt Hamm. Bei Steuerbescheiden ist dieses Vorgehen der Regelfall (z.B. § 165 Abgabenordnung).

Die SPD sieht dies als unzulässig an, insoweit und bzgl. der Quellen verweise ich auf meine Anfrage an Frau Ministerin S. Schulze vom 18.09. und 07.10.2013. ( http://www.abgeordnetenwatch.de/svenja_schulze-928-49964.html#questions)

Wie stehen Sie zu dieser Verfahrenserleichterung?
Ist es möglich, dass von Seiten der CDU dieses Thema im Landtag aufgegriffen wird?

Mit freundlichen Grüßen
Martin Weber

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Antwort ausstehend von Thomas Sternberg
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