Frage an Thomas Sternberg von Michael P. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Sternberg,
schließen Sie sich den Aussagen / der Meinung Ihrer Medienexpertin und WDR Rundfunkrätin an, die die neue Rundfunkgebühr kritisiert ? Kann ich ihre Aussagen, die ich mit Überraschung und Begeisterung um 13:30 Uhr in der online Ausgabe welt.de vom 08. Januar 2013 gelesen habe, als eine, mehr oder weniger, Meinung der CDU in NRW verstehen ? Sie fordert u.a.
- eine stärkere Kontrolle von ARD und ZDF,
- den Rundfunkstaatsvertrag in diesem Punkt zu modernisieren,
- den Haushalt auch stärker als bisher einer öffentlich-rechtlichen Kontrolle zu unterwerfen.
Die öffentlich-rechtlichen Sender müssten endlich in der Gegenwart ankommen. Wirtschaft, öffentliche und private Haushalte in Deutschland müssten seit Jahren mit stagnierenden oder sinkenden Budgets leben. Nur der öffentlich-rechtliche Rundfunk beanspruche, von dieser Entwicklung ausgenommen zu werden, wird sie im Zusammenhang mit dem neuen "Rundfunkbeitrag" von ARD, ZDF und Deutschlandradio in der "Rheinischen Post" zitiert.
Auf den Internetseiten von abgerordnetenwatch.de konnte ich leider keine so kritische Haltung bei den Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Parteien lesen.
Gruß
Michael Paul
Sehr geehrter Herr, Paul,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anmerkungen und Bewertungen und Fragen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Ich halte es für gut und richtig, wenn sich Bürgerinnen und Bürger neben der kritischen Auseinandersetzung mit Exekutive, Legislative und Jurisdiktion auch kritisch mit Medien auseinander setzen, die sich eben im Gegensatz zu Exekutive und Legislative nicht in regelmäßigen Abständen dem Votum des Souveräns stellen müssen. Umso wichtiger ist es deshalb, dass die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten in der redaktionellen Berichterstattung wie im Umgang mit den Geldern der Gebührenzahler Transparenz leisten. Da teile ich Ihre Auffassung und die Auffassung von Andrea Verpoorten uneingeschränkt.
Die redaktionelle Berichterstattung soll nach den Grundsätzen des Pressekodex´ erfolgen, wie er vom Deutschen Presserat in Zusammenarbeit mit den Presseverbänden beschlossen und in der Fassung vom 20. Juni 2001 an den damaligen Bundespräsidenten Johannes Rau überreicht wurde. Im Umgang mit den Einnahmen aus den Rundfunk- und Fernsehgebühren sind die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ebenso zu sparsamen und wirtschaftlichen Handeln verpflichtet wie sie verpflichtet sind, ihrem in den verschiedenen Rundfunkstaatsverträgen definierten Auftrag nachzukommen. Auch hier teile ich Ihre Auffassung: In Zeiten knapper öffentlicher Kassen müssen auch die öffentlich-rechtlichen Sender sparen.
Dies hat die nordrhein-westfälische CDU-Landtagsfraktion am 8. Dezember 2011 im Düsseldorfer Landtag so gefordert (DS 15/3491). Die Drucksache füge ich als Anlage hinzu. Darin heißt es unter anderem (Punkt 5):
"Der Landtag fordert die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf, durch sparsamen Mitteleinsatz den Bedarf stabil zu halten und damit Beitragserhöhungen über den bloßen Inflationsausgleich zu vermeiden. (...)
Und in Punkt 6 forderte seinerzeit die CDU-Fraktion im Düsseldorfer Landtag:
"Der Landtag unterstützt alle Bestrebungen, die Qualität der Sendungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu erhöhen, stärker den Kernauftrag zu fokussieren und dem Bürger einen erkennbaren Mehrwert für sein Geld zu liefern. Ein solcher Mehrwert ist insbesondere auch die Erhöhung barrierefreier Rundfunkangebote."
Um zu prüfen, inwieweit die Sendeanstalten diesen Forderungen nachkommen, sieht der Rundfunkstaatsvertrag nach zwei Jahren eine Überprüfung der Tarife vor. Die neue Tarifstruktur ist jetzt seit noch nicht einmal einem Monat in Kraft. Ich denke, wir sollten die beiden Jahre beobachten und dann die Ergebnisse auswerten, um auf dieser Grundlage Entscheidungen zu treffen. Ich halte dies im Übrigen auch für das schnellste Verfahren, um im Verbund mit den anderen Bundesländern meine Veränderung herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Thomas Sternberg