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Thomas Sternberg
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Frage von Thomas W. •

Frage an Thomas Sternberg von Thomas W. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Professor Sternberg,

als kulturpolitischer Sprecher Ihrer Fraktion waren Sie an der Neufassung des Archivgesetzes im Kulturausschuss beteiligt. Insgesamt ist dieses Gesetz wohl als positiv zu bewerten. In der "Aktuellen Stunde" des diesjährigen Westfälischen Archivtags bewertete der Leiter des LWL-Archivamtes das Erreichen der positiven Neuerungen als Pyrrhus-Sieg für die Kommunalarchive. Die im Gesetz verankerte Veräußerlichkeit sog. kommunalarchivischen Sammlungsguts (Unterlagen, die nicht aus dem Verwaltungshandeln öffentlicher Stellen entstanden sind; vgl. § 10 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 5
Abs. 1) habe ihm weh getan, da nun Archivgut erster und zweiter Klasse entstehe.
Was hat aus Ihrer Sicht für den Gesetzeswortlaut gesprochen?
Vielen Dank vorab!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Thomas Wolf

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wolf,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur Neufassung des Archivgesetzes.

Ich danke Ihnen für Ihre Einschätzung, dass Sie das Gesetz als insgesamt positiv bewerten. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit dem Gesetz den Archiven eine gute und sichere Basis für Ihre Arbeit bieten.

Ihre Ansicht, durch die Möglichkeit der Makulierung von Archivgut entstünde Archivgut erster und zweiter Klasse, halte ich für nicht überzeugend. Es kann nicht Aufgabe des Landes sein, den Kommunen vorzuschreiben, welches Archivgut sie makulieren dürften und welches nicht. Dies würde einen Eingriff in die von der Verfassung geschützte Autonomie der Kommunen bedeuten.

Es kann im Gegenteil sogar wichtig werden - so wie es das Gesetz jetzt festschreibt - den Archiven Gelegenheit zu geben, Archivgut auch einmal zumindest zu Teilen zu vernichten. Dazu gehören z. B. oftmals Teile von Nachlässen.

Mit den besten Grüßen

Ihr Thomas Sternberg