Frage an Thomas Spies von Alfredo R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Lieber Herr Spiess,
mit Zustimmung zur Resolution der Marburger SPD vom 13.11.2008 ( http://www.spd-marburg.de/Docs/081113%20Resolution%20Stadtverbandsparteitag.pdf ) haben Sie sich persönlich in kritikloser und unverbrüchlicher Nibelungentreue hinter ihre Partei- und Fraktionsvorsitzende Ypsilanti gestellt.
Sie sprechen darin den vier hessischen SPD-Dissidenten ein Gewissen als Motivationshintergrund für ihre Entscheidung ab und lassen einzig die Mandatsniederlegung als Gewissensausdruck eines SPD-Parlamentariers gelten. Nur damit ich sicher bin, Sie richtig verstanden zu haben nun meine Fragen: Wer entscheidet bei der SPD darüber, ob und bei welchen Parlamentsentscheidungen ein SPD-Abgeordneter sich ausnahmsweise auf sein Gewissen berufen darf? Gibt es eventuell einen festgelegten Kriterienkatalog für SPD-Parlamentarier?
Die Antwort von Dr. Thomas Spies ist seit dem 13. Juni 2013 wegen einer rechtlichen Auseinandersetzung zwischen Herrn Dr. Thomas Spies und Herrn Martin Hohmann nicht mehr abrufbar.