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Thomas Spies
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Frage von Christine N. •

Frage an Thomas Spies von Christine N. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrter Abgeordneter,

ich unterrichte an einer beruflichen Frankfurter Schule. Fachlehrkräfte für arbeitstechnische Fächer (FLatF) haben gemeinsam (in gleichen Veranstaltungen - gleiches Examen) mit Studienreferendaren für das Lehramt an beruflichen Schulen ihr Referendariat erfolgreich abgeschlossen, werden jedoch bezüglich Besoldung und Aufstiegsmöglichkeiten ungleich behandelt. So endet die besoldungstechnische Karriere in der Besoldungsstufe A 11 im Gegensatz zu den Berufsschullehrkräften mit Lehramt berufliche Schulen, deren Einstiegsgehalt bei A 13 beginnt. Fachlehrkräfte und Berufsschullehrkräfte unterrichten gemeinsam in den gleichen Lernfeldern und leisten die gleiche Arbeit. Auch wird in der Dienstordnung keine Differenzierung gemacht, lediglich die „rechtlichen Voraussetzungen“ werden immer angeführt. Der Meisterbrief und langjährige ausgeübte berufliche Qualifikationen, sowie der Erwerb von u.a. Sozial-, Medien-, und Personalkompetenzen sind gleichwertig zu betrachten. Das Wissen (theoretisch und praktisch) von Arbeitsprozessen und Geschäftsprozessen werden insbesondere in beruflichen Schulen benötigt.
Oder werden Landtagsabgeordnete mit akademischen Titel anders als Landtagsabgeordnete ohne akademischen Titel besoldet ? Bei uns Fl.a.t. erfolgt in dieser Frage jedoch ein Ungleichbehandlung.
Wie stehen Sie zu der Forderung „Gleiche Arbeit – gleiches Geld“?

Unterstützen Sie die Forderung für gerechte Besoldung und die Schaffung der Möglichkeit für Fachlehrkräfte zu einem Besoldungsaufstieg, sowie die Einführung einer Laufbahn-Verordnung!

Mit freundlichen Grüßen
Christine Nagel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Nagel,

da ich Ihre Frage bereits am 26. 8. beantwortet habe, hier noch einmal meine Antwort:

http://abgeordnetenwatch.de/dr_med_thomas_spies-487-43414--f395682.html#q395682

Sehr geehrte Frau Nagel,

vielen Dank für Ihre Email. Der Unterschied in der Bezahlung liegt nicht am Referendariat, sondern an der unterschiedlichen Grundqualifikation: Berufsschullehrkräften mit Lehramt berufliche Schulen haben eine akademische Ausbildung, Fachlehrkräfte für arbeitstechnische Fächer (FLatF) eine berufsbildende Qualifikation. Darauf gründet die Unterscheidung. Ob sie noch so zeitgemäß ist, darüber kann man allerdings streiten.

Allerdings spielt die formale Qualifikation im Besoldungsgefüge des öffentlichen Dienstes immer noch eine zentrale Rolle. Ob man das für einen einzelnen Bereich aufbrechen kann, muss man ebenfalls genau prüfen.

Gerne werde ich im nächsten Landtag Bestrebungen, die eine solche Prüfung herbeiführen, unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Spies, MdL

stellv. Vorsitzender der SPD Fraktion im hessischen Landtag
Sozial- und gesundheitspolitischer Sprecher