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Frage von Torsten B. •

Frage an Thomas Spies von Torsten B. bezüglich Gesundheit

Mit freuden habe ich gelesen das Sie sich offen über das Thema eZigarette beschäftigen.
Ich möchte Ihnen darum hier gern mal nach Ihrer Einschätzung zum Thema Europarcht fragen.

Die European Medicals Agency hat ja in Ihrer Richtlinie
CHMP/EWP/369963/05 vom Dezember 2008 ausdrücklich festgestellt das
bestimmte dinge keine Arzneimittel sind,

Zitat: Potential Reduced Exposure Products like cigarettes with low polycyclic aromates or nitrosamine contents, and smokeless tobacco products are beyond the scope of this guidance document, as these products are not therapeutic drugs and fall under different legislations.
Zitat ende.

Da es sich hier jedoch um einen Ausschluss bestimmter Dinge handelt wurde dieser Passus anscheinend nicht in die Deutsche Fassund des Arzneimittelgesetztes übernommen, nun frage ich mich allerdings ob der Ausschluss dieser Dinge (Potentiell geringer belastende Produkte) ebenso rechtlich verbindlich für die Eu Staaten ist und ob nicht genau diese Beschreibung für die Handelsübliche eZigarette zutrifft.

Wenn also meine Einschätzung das auch diese Ausschlüsse rechtlich bindend ist frage ich mich ob ein oft zitiertes Verbot in einzelnen Bundesländern von eZigaretten dann nicht gegen geltendes EU Recht verstösst.

Mit freundlichen Grüssen
Torsten Bodien

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bodien,

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie fragen dabei einen Mediziner (mich) nach einer rechtlichen Beurteilung von EU Recht in einer streitigen Frage. Ich bitte um Verständnis, dass ich eine solche Beurteilung nicht vornehme - sie würden sich ja auch nicht vom Rechtsanwalt operieren lassen.

Allerdings ist dies Bestandteil meiner Frage an die hessische Landesregierung. Die hat einen Justiz- und Europaminister, mal sehen, was der sagt. Die Antwort wird vom Landtag auch im Netz veröffentlicht

Zudem wird es am Ende auf eine gerichtliche Entscheidung hinauslaufen. Aus dem Prinzip der Gewaltenteilung verbietet es sich für einen Abgeordneten, das zu präjudizieren oder zu kommentieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Spies, MdL