Portrait von Thomas Spies
Thomas Spies
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Thomas Spies zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Wilfried S. •

Frage an Thomas Spies von Wilfried S. bezüglich Staat und Verwaltung

Mit Blick auf die derzeitige Beschäftigung eines Untersuchungsausschusses im Landtag mit der "Steuerfahnderaffäre", Herr Dr. Spies, frage ich mich bislang erfolglos - und deshalb nun Sie als Arzt und MdL - ob es gängige Praxis in Behörden ist, mißliebige Beamte mit Hilfe geneigter Fachärzte in den Ruhestand zu versetzen. Sei es auch nur um eine blockierte Stelle frei zu bekommen?

Mit was hat ein Arzt als Gutachter zu rechnen, mit was ein Amtsarzt, der so ein Facharztgutachten nolens volens oder gar wider besseren Wissens bestätigt
und mit was der verantwortliche Chef der Behörde, wenn solch ein Vorgehen im eher unwahrscheinlichen Fall öffentlich wird, so es zwischen allen Beteiligten vorher abgesprochen worden sein sollte?

Bei der Gelegenheit - gibt es aus Ihrer Kenntnis heraus denn überhaupt andere Modi störende oder leistungsunwillige Beamte auf Lebzeiten im gehobenen oder höheren Dienst los zu werden?

Portrait von Thomas Spies
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Steinicke,

vielen Dank für Ihre Email. Der Gutachter in Fall der Steuerfahnder ist deswegen strafrechtlich belangt worden - so kam erst die ganze Geschichte wieder in die Öffentlichkeit, und das hat wesentlich zur Einrichtung des Untersuchungsausschusses beigetragen, wenn ich mich richtig erinnere. Fahrlässig kann das ein Vergehen sein, vorsätzlich (falsches ärztliches Zeugnis) ist es eine Straftat.

Ärzte, die keine Beamten sind, werden zudem vor einem Berufsgericht landen (beamtete Ärzte sind davon ausgenommen), hinzu kommen zivilrechtliche Ansprüche der Opfer einer falschen Begutachtung. Schließlich handelt es sich um einen erheblichen Fehler mit erheblichen Auswirkungen.

Allerdings sind mir keine weiteren Fälle bekannt, in denen jemand mit falschen Gutachten aus dem öffentlichen Dienst gemobbt worden wäre. Mobbing gab es wohl in erheblichem Umfang bei der Polizei in Hessen, auch das war wiederholt Thema im Landtag.

Meines Wissens kann man grundsätzlich auch Beamte bei notorischen Dienstvergehen (wie Arbeitsverweigerung) aus dem öffentlichen Dienst entfernen, wenn man es denn beweisen kann.

Allerdings geht es im Grunde bei all diesen Fragen nicht um medizinische, sondern um beamtenrechtliche Fragen. Damit kennen sich vor allem die Innenpolitiker aus. Natürlich frage ich da gerne nach, aber einfacher wäre es, wenn Sie sich direkt an die Abgeordnete Faeser im hessischen Landtag wenden, dass ist die innenpolitische Sprecherin der SPD Landtagsfraktion und Expertin. Ich gebe auch gerne alles weiter, aber direkte Kommunikation ist in der Regel weniger missverständnisgefährdet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Spies, MdL