Frage an Thomas Spies von Elisabeth S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. med. Thomas Spies,
wird es in anderen Ländern ebenso wie in Berliner Sozialen Bereich praktiziert, das Verpächter dinglich eingeschränkt haften müssen für Grundstückswerterhöhungen, die per Wohnungsbesetzungsrechte im Grundbuch gesichert worden sind, sofern Alteigentümer ihren Sanierungsrückstau in den Neuen Bundesländern nicht aus MIeteinnahmen beseitigen können? Erneuern die Landesbanken deren Immobilien per Bauzuschuss u. Pachtvertrag für gemeinnützige Zwecke, um sie anschließend umzuänderen von Sozialem Wohnraum in Renditeobjekte, nach dem der Pächter als Firma aufgelöst wurde und dessen Verpächter nicht in dessen Fördervertrag einsteigen darf, wegen der Wohnungsbesetzungsrechte für den Staat?
Sehr geehrte Frau Schwabe,
vielen Dank für Ihre Email. Diese sehr spezielle Frage kann ich Ihnen beim besten Willen nicht aus dem Stand beantworten - ich musste sie viermal lesen, um die Frage zu verstehen.
Da Sie in einer sehr speziellen Frage Informationen über Hessische Rechtspraxis und das Verhalten der Hessischen Landesbank haben wollen, muss ich mich da selbst erst einmal genauer informieren. M. E. ist das eine Frage, die nur die Landesregierung beantworten kann.
Daher habe ich mir erlaubt, daraus eine kleine Anfrage an die Landesregierung zu machen. In Hessen hat die Landesregierung sechs Wochen Zeit, um eine solche Frage zu beantworten, braucht aber manchmal deutlich länger - es kann also etwas dauern.
Sie finden die Antwort dann auf der Homepage des Hessischen Landtags http://www.landtag.hessen.de , oder, wenn Sie mir eine Anschrift zukommen lassen, schicke ich Sie Ihnen selbstverständlich auch gerne zu
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Spies, MdL