Frage an Thomas Silberhorn von Eckart S. bezüglich Finanzen
Frage zur Erbschaftssteuer :
Wir sind kinderlos und möchten unser Zweifamilienhaus mal an unsere jüngere Schwägerin vererben, die schon lange bei uns im Häuschen wohnt. Die zu erwartende Erbschaftssteuer ist unseres Wissens immens, obwohl es sich doch um eine Verwandte handelt. Das finde ich eine ungeheuerliche Abzocke durch den Staat, oder?
Sehr geehrter Herr Schmitzer,
mit Ihrer Schwägerin sind Sie gerade nicht verwandt, sondern eben verschwägert. Verwandt sind nur Personen, die voneinander abstammen (vgl. § 1589 Abs. 1 BGB). Ihre Schwägerin zählt daher nicht zu Ihren gesetzlichen Erben. Es steht Ihnen jedoch frei, sie in einem Testament zu bedenken. Zu Einzelheiten und Gestaltungsmöglichkeiten müssten Sie bitte anwaltlichen oder notariellen Rat einholen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn