Frage an Thomas Silberhorn von Günter S. bezüglich Soziale Sicherung
Wie begründen Sie die Bevorzugung der Pensionäre:
1) Diese leisten keine eigenen Beiträge, ihre Pension ist aber durchschnittlich 2500 Euro
2) Rentner haben im Durchschnitt 950 Euro, haben aber ein Leben lang eingezahlt
3) Sie "gönnen" Rentnern eine Erhöhung von 1,1%, Pensionäre erhalten aber ca 8%, weil sie an die Entwicklung der Einkommen im öffentlichen Dienst angehängt sind. Für Rentner also eine Erhöhung von 10,-Euro, für Pensionäre 200,- Euro!!!!
4) Und kommen Sie bitte nicht mit der Aussage, die Systeme seien nicht vergleichbar. Seit Amtsantritt haben Merkel und Co den Rentnern den Kampf angesagt, um sie in die Armut zu treiben - was voll im Gange ist.
MfG
Günter Schmettow
Sehr geehrter Herr Schmettow,
dass Renten und Pensionen gerne verglichen werden, kann ich zwar nachvollziehen. Dabei müssen dann aber auch die Unterschiede Berücksichtigung finden, um eine sachgerechte Bewertung vornehmen zu können.
Die Gegenüberstellung von durchschnittlichen Renten und Pensionen lässt außer Acht, dass unterschiedliche Qualifikationen und Erwerbsbiografien auch zu unterschiedlich hohen Einkommen und damit zu unterschiedlich hohen Ruhestandsbezügen führen. So sind etwa 75 Prozent aller Beamten im höheren oder gehobenen Dienst beschäftigt und verfügen über einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss. Bei den Beitragszahlern in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt diese Quote signifikant niedriger. Der Vergleich von Durchschnittswerten eignet sich daher nicht zur Darstellung vermeintlicher Ungerechtigkeiten.
Dass Pensionäre keine Beiträge gezahlt haben, sagt für einen Vergleich mit Rentnern wenig aus. Angehörige des öffentlichen Dienstes könnten Beiträge ja nur aus ihren Bezügen entrichten, die sie vom Staat erhalten. Es würde aber keinen Sinn machen, so hohe Bezüge auszuzahlen, dass davon Beiträge für Pensionen zurückgezahlt werden könnten. Ein solcher Kreislauf wäre ebenso überflüssig wie kostenträchtig. Für ausreichend, aber auch für notwendig erachte ich es dagegen, dass der Staat rechtzeitig Pensionsrückstellungen bildet und nicht Anwartschaften auflaufen lässt, die künftige Generationen bedienen müssen. Der Deutsche Bundestag hat zu diesem Zweck 1998 eine Versorgungsrücklage des Bundes geschaffen und 2006 den Versorgungsfonds des Bundes für ab 2007 eingestellte Beamte, Richter und Berufssoldaten eingerichtet.
Die Berechnung der gesetzlichen Rente knüpft an die Lohnentwicklung an und beinhaltet eine demografische Komponente. Sie verläuft damit im Wesentlichen parallel zur allgemeinen Einkommensentwicklung. Von der diesjährigen Rentenerhöhung um 1,1 % sind nur 0,46 % auf die Lohnentwicklung im zurückliegenden Berechnungszeitraum zurückzuführen. Weitere 0,64 % haben wir im Deutschen Bundestag mit Blick auf die Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags um 0,25 % und auf gestiegene Lebenshaltungskosten beschlossen.
Die Entwicklung der Pensionen orientiert sich an den Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst, sofern diese auf die Beamten übertragen werden. Mit dem Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2008/2009 wurden die Grundgehaltssätze um einen Sockelbetrag von 50 Euro ab dem 1. Januar 2008 und auf dieser Grundlage die Bezüge um 3,1 % ab dem 1. Januar 2008 erhöht. Eine weitere Erhöhung um 2,8 % folgt am 1. Januar 2009. Im Januar 2009 gibt es zudem eine Einmalzahlung von 225 Euro. Diese Anhebung der Versorgungsbezüge konnte aber nur deshalb so erfolgen, weil die Pensionäre in den Jahren 2003 bis 2005 drei Nullrunden hinnehmen mussten und mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen worden waren, die in den Jahren 2006 bis 2010 zu einer Kürzung (!) der Versorgungsbezüge um 2 % für die Versorgungsempfänger des Bundes führen.
Nach alledem hält der Vorwurf einer Bevorzugung der Pensionäre einer näheren Überprüfung nicht Stand. Vielmehr ergibt ein Vergleich beider Versorgungssysteme sowohl längerfristig (1988 bis 2008) als auch kurzfristig (2004 bis 2008), dass Renten und Pensionen eine parallele Entwicklung genommen haben und dabei - Nullrunden und Wachstumsphasen inbegriffen - der Lohn- und Gehaltsentwicklung gefolgt sind. Die punktuelle Betrachtung einzelner Jahre hingegen kann diese Entwicklung nicht abbilden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn