Frage an Thomas Silberhorn von Konrad S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Silberhorn,
werden Sie am 18.11. dem geplanten Infektionsschutzgesetz mit massiven Grundrechtseingriffen zustimmen?
Mit freundlichen Grüßen,
Konni Scheller
Sehr geehrter Herr Scheller,
vielen Dank für Ihr Schreiben zum Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Nach zahlreichen Änderungen gegenüber dem Entwurf vom 3. November, mit denen einer Reihe von vielfach vorgetragenen Bedenken Rechnung getragen werden konnte, wurde das Gesetz im Deutschen Bundestag auch mit meiner Stimme angenommen.
Das Gesetz ist die notwendige und nunmehr präzisierte Rechtsgrundlage, auf der Bundesregierung und Landesregierungen Schutzmaßnahmen durch Rechtsverordnungen auf den Weg bringen können, um der Verbreitung übertragbarer Krankheiten entgegenzuwirken. Die Handlungsmöglichkeiten nach §§ 28 ff. des Infektionsschutzgesetzes wurden durch dieses Gesetz nicht erweitert, vielmehr wurden die rechtlichen Voraussetzungen einschränkender Maßnahmen enger gefasst, präzisiert und konkretisiert.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn