Frage an Thomas Schäfer von Jürgen S.
Sehr geehrter Herr Finanzminister Dr. Schäfer,
öffentlich zugänglichen Quellen entnehme ich: Das (erste) Rückkehrangebot des damaligen Finanzministers Weimar stammt vom 02.12.2009. Zwischen dem 02.12.2009 und dem Dezember 2010 führte Rudolf Schmenger dazu aus, er werde sich zur Frage der Rückkehr erst äußern, “wenn die Mobber aus dem öffentlichen Dienst des Landes Hessen entfernt worden sind“. Heiko Feser meinte „Weimars Angebot beruht auf völlig falschen Rechtsnormen" (aA in einem Artikel der Politiker der Links-Fraktion Hermann Schaus). Tina Feser forderte: „Weimar muss die mit falschen Gutachten zustande gekommene und rechtsfehlerhafte Inruhestandsversetzung für nichtig erklären“. Marco Wehner führte aus: „Solange Finanzminister Weimar nicht erklärt, warum er seine Fürsorgepflicht verletzt hat, werde ich über dieses Angebot nicht nachdenken". Erstmals vom Dezember 2010 soll ein Schreiben des Anwalts der vier Betroffenen an Sie und Ministerpräsident Bouffier vorliegen, das aber nicht beantwortet worden sein soll (so der Abgeordnete Dr. Ulrich Wilken von der Links-Fraktion in der LT-Sitzung vom 16.10.2014). Angesichts meiner Erfahrungen in der Hessischen Finanzverwaltung kann ich das nicht glauben. Trifft die Aussage von Dr. Ulrich Wilken wirklich zu?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Schneider-Ludorff
Sehr geehrter Herr Schneider-Ludorff,
Danke für Ihre Anfrage, die sich allerdings nicht auf meine Abgeordnetentätigkeit bezieht, so dass ich mir erlaube - Ihr Einverständnis voraussetzend - an die zuständigen Stellen des Finanzministeriums weiter leite.
Ich komme dann darauf zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Schäfer