Sehr geehrter Herr Sattelberger, da nun die Wahlen anstehen, frage ich, wie Sie zu dem Thema Doppelverbeitragung der Direktversicherungen stehen.
Meine Direktversicherung (1991 abgeschlossen) wurde über meinen Arbeitgeber direkt von mir bezahlt. Nun muss ich von der Auszahlungssumme ca. 20% an die Krankenkasse (AG und AN-Anteil) zahlen. Das frißt jede Rendite auf und hat zusätzlich meine gesetzliche Rente verschmälert. Sie wurden rückwirkend und willkürlich ohne Bestandsschutz zu Betriebsrenten erklärt. Das ist respektlos und ein klarer Vertrauensbruch durch die Politik und muss aufgehoben werden. Bei den Riesterrenten erfolgte dies schon 2018.

Sehr geehrter Herr Mitterer,
wir Freie Demokraten waren 2004 die einzige Bundestagsfraktion, die sich gegen die Doppelverbeitragung gestellt hat. Wir sind wie Sie der Meinung, dass Vorsorge nicht bestraft werden darf. Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eingeführte Freibetragsregelung ist nur ein kleiner Schritt und reicht nicht aus, um betroffene Rentnerinnen und Rentner zu entlasten.
Aus diesem Grund haben wir Freie Demokraten einen Entschließungsantrag in den Bundestag eingebracht, in dem wir die Abschaffung der Doppelverbeitragung fordern: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915889.pdf
Diesen und weitere Punkte finden Sie auch in unserem Wahlprogramm, welches Sie hier noch einmal nachlesen können: https://www.fdp.de/content/entwurf-fdp-bundestagswahlprogramm-2021
Mit den besten Wünschen
Thomas Sattelberger