Warum wird die 2G-Regel bezüglich des Einzelhandels in Schleswig-Holstein nicht überarbeitet, wo aus Niedersachsen und Bayern doch erste Gerichtsurteile dazu vorliegen?
Sehr geehrter Herr Rother,
zum täglichen Bedarf sollte doch zum Beispiel auch das Bekleidungsgeschäft gehören. Denn nackt darf man nicht rausgehen (Erregung öffentlichen Ärgernisses, Verstoß gegen die guten Sitten, etc.). Erfahrungsgemäß hält die Kleidung immer weniger lange, so dass es hier schnell zu Engpässen kommen kann.
Zusätzlich sollte zum täglichen Bedarf auch der Elektronikfachmarkt gehören. Gerade auch in Zeiten von Homeoffice und eventuellem Homeschooling. Denn wie soll beides funktionieren, wenn man bei einem technischen Defekt schnell ein Ersatzgerät benötigt?
Das Menschen aufgrund ihrer persönlichen Einstellung zu pharmazeutischen Erzeugnissen den Einzelhandel - zumindest teilweise - nicht mehr betreten dürfen, halte ich für bedenklich.