(...) Leider ist Ihr vorbildliches Verhalten und Benehmen, so wie Sie das eindrücklich schildern, nicht in bei allen und in jedem Falle gewährleistet. Wir bekommen immer wieder, massive Kritik am Verhalten der Fahrradfahrer. Vor allem hören wir sehr oft Beschwerden was die Rücksichtslosigkeit und die sehr hohe Geschwindigkeit der Mountainbiker anbetrifft, mit der sie an den Wanderern vorbeifahren. (...)
(...) Bei Unsicherheit, ob der Weg wirklich 2 m breit ist und keine Hinweisschildern vorhanden sind, würde ich Ihnen empfehlen, diesen nicht zu benutzen. Dies liegt letztendlich in Eigenverantwortung und im Ermessen des Radfahrers. Die Messung ist folglich von dem Betroffenen vorzunehmen, der die Regel einzuhalten hat. (...)
(...) nach dem Landeswaldgesetz § 37 Abs. 3 ist das Radfahren nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet. Auf Wegen unter 2 m Breite sowie auf Sport- und Lehrpfaden ist das Radfahren hingegen nicht zulässig. (...)
(...) im Rahmen des Beschlusses der EU-Kommission zur Umstrukturierung der LBBW hatte diese die Vorgabe, sich von ihrem Immobiliengeschäft (Wohnungsbestand) zu trennen. Um die Wohnung weiter in öffentlicher Hand zu halten, hat das Baden-Württemberg-Konsortium mitgeboten. (...)
(...) Dazu folgende Stellungnahme von mir: Der Minister für Verkehr und Infrastruktur in Baden-Württemberg hält uns Abgeordnete bei den wichtigsten Dingen auf dem Laufenden. Von einem Softwarefehler habe ich bisher nichts erfahren. Sollte ein Fehler vorliegen, geht das Ministerium mit Sicherheit diesem nach und informiert darüber. (...)