Frage an Thomas Rauscher von Andreas S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Rauscher,
Gestern hat das Bundesverfassungsgericht über den Fall Mollath geurteilt, und ich zitiere aus dem Focus von gestern: „Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Entscheidungen der Gerichte den Nürnberger in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) in Verbindung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Art. 20 Abs. 3 GG) verletzten. Der Fall wird deshalb „zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Bamberg zurückverwiesen.“
Herr Rauscher, beim Lesen dieser Entscheidung fällt mir Ihre Antwort vom 10.8. auf meine Frage ein, und ich zitiere: „Wissen Sie, eigentlich zeigt der Fall doch, wie gut Justiz in Deutschland funktioniert.“
Wenn ich Ihre Antworten auf meine Fragen auf ihren Kern reduziere, dann sagen Sie:
Mollath = Querulant
Geldwäsche = Petitesse
Beckmann = Sensationsjournalismus
Freiheitsberaubung = Normalfall in der Deutschen Justiz.
Herr Rauscher, ich frage Sie:
Frage 1: Gibt meine Zusammenfassung Ihre Meinung zu diesem Komplex wider?
Frage 2: Müssen Sie nicht spätestens jetzt, nach Vorliegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, Ihre Meinung grundlegend ändern?
Frage 3: Werden Sie sich im Bundestag dafür einsetzen, daß die Justiz genügend Mittel für Schreibmaschinenschreiber, für Lesezeit und zuverlässige Gutachter bekommen?
Frage 4: Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die Staatsanwaltschaft grundsätzlich auch alle für einen Angeklagten sprechenden Aspekte intensiv und vorurteilsfrei würdigt?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Strasser.
Herr Rauscher, ich frage Sie:
Frage 1: Gibt meine Zusammenfassung Ihre Meinung zu diesem Komplex wider?
nein
Frage 2: Müssen Sie nicht spätestens jetzt, nach Vorliegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, Ihre Meinung grundlegend ändern?
nein
Frage 3: Werden Sie sich im Bundestag dafür einsetzen, daß die Justiz genügend Mittel für Schreibmaschinenschreiber, für Lesezeit und zuverlässige Gutachter bekommen?
Die Justiz braucht hier und dort mehr Geld; auf die Einschätzung medizinischer Sachverständiger kann man schwerlich mit Geld einwirken.
Frage 4: Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die Staatsanwaltschaft grundsätzlich auch alle für einen Angeklagten sprechenden Aspekte intensiv und vorurteilsfrei würdigt?
Das sollte die StA nach den Bestimmungen der StPO schon immer.
Übrigens bezog sich mein Hinweis auf das gute Funktionieren der Justiz darauf, dass die Problematik längst vor der E des BVerfG durch das OLG Nürnberg gelöst war. Und: Angesichts unseres sensitiven Grundrechtssystems geschieht es jährlich einige hundert Male, dass das BVerfG einzelne Entscheidungen oder auch Gesetze als Grundrechtsverstoß erkennt. All dies ist kein Anlass zu Misstrauen, sondern Ausdruck unseres hervorragend justierten Rechtsstaats
Beste Grüße
Thomas Rauscher