Thomas Rauscher
FDP
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Frage von Andreas S. •

Frage an Thomas Rauscher von Andreas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Prof. Rauscher,

Sie bewerben sich ja um ein Bundestagsmandat, um wieder 4 Jahre dem Deutschen Volke zu dienen, und hoffentlich auch für Bayern.
Lassen Sie mich folgende Fragen stellen:

1. Herr Mollath hat ja nach seinen Aussagen hunderte von Briefen an Abgeordnete, Journalisten und andere geschickt, und um Hilfe gebeten. Haben Sie persönlich jemals einen Brief von Herrn Mollath bekommen?

2. Sicherlich haben Sie gesehen, daß Justizministerin Merk den Herrn Mollath ja noch am 21.11.2012 als gemeingefährlich bezeichnet hat. Zumindest berichtet es das Bayerische Fernsehen wie folgt:
„Die Ministerin wies im Landtag erneut den Vorwurf der Lüge als "Unverschämtheit" zurück. (...) Die Opposition benutze den Fall für parteipolitische Zwecke. Merk betonte zudem erneut, dass Mollath nicht wegen seiner Vorwürfe gegen Mitarbeiter der HypoVereinsbank (HVB) in der Psychiatrie sei, sondern "weil er für die Allgemeinheit gefährlich war und gefährlich ist".“
Frage: Stimmen Sie der Aussage dieser Ministerin, mit der die FDP ja immerhin am Kabinettstisch sitzt, zu? Haben Sie diese Aussage jemals als tragfähig erachtet?
Frage: Stimmen Sie der Aussage zu, daß der Fall Mollath nur für „parteipolitische Zwecke“ tauglich sei?

3. Die Süddeutsche berichtet am 24. November 2012 über den unwürdigen Prozeßablauf gegen Herrn Mollath. Sie schreibt weiter: „Augenzeugen berichten, wie der Angeklagte Gustl Mollath vom Richter im Prozess schikaniert und anschließend in die Psychatrie geschickt wurde. Der inzwischen pensionierte Jurist rechtfertigt seine umstrittene Verhandlungsführung - wird jedoch auch dabei wieder laut.“
Frage: Sehen Sie persönlich irgendeine Notwendigkeit, derartiges an bayerischen Gerichten in Zukunft zu unterbinden?

4. Herr Mollath ist ja jetzt aus dem Irrenhaus entlassen, hat nichts mehr, nicht mal mehr einen Ausweis.
Frage: Beabsichtigen Sie persönlich, diesem Menschen in dieser Lage zu helfen?
Vielen Dank für die Antwort

Dr. Andreas Strasser
Bruckmühl

Antwort von
FDP

> 1. Herr Mollath hat ja nach seinen Aussagen hunderte von Briefen an
Abgeordnete, Journalisten und andere geschickt, und um Hilfe gebeten. Haben Sie persönlich jemals einen Brief von Herrn Mollath bekommen?

Nein, das ist auch einfach zu erklären, da ich zum ersten Mal kandidiere.

> 2. Sicherlich haben Sie gesehen, daß Justizministerin Merk den Herrn
Mollath ja noch am 21.11.2012 als gemeingefährlich bezeichnet hat.
Zumindest berichtet es das Bayerische Fernsehen wie folgt:
„Die Ministerin wies im Landtag erneut den Vorwurf der Lüge als "Unverschämtheit" zurück. (...) Die Opposition benutze den Fall für parteipolitische Zwecke. Merk betonte zudem erneut, dass Mollath nicht wegen seiner Vorwürfe gegen Mitarbeiter der HypoVereinsbank (HVB) in der Psychiatrie sei, sondern "weil er für die Allgemeinheit gefährlich war und gefährlich ist".“
Frage: Stimmen Sie der Aussage dieser Ministerin, mit der die FDP ja immerhin am Kabinettstisch sitzt, zu? Haben Sie diese Aussage jemals als tragfähig erachtet?
Frage: Stimmen Sie der Aussage zu, daß der Fall Mollath nur für „parteipolitische Zwecke“ tauglich sei?

In einem Rechtsstaat ist natürlich auch eine Justizministerin an Recht und Gesetz und an Rechtskräftige Urteile von Gerichten gebunden. Grundsätzlich wollen wir ja alle, dass Gerichte entscheiden und nicht die Exekutive das am Ende aufhebt. Frau Merk hat, als sich die Hinweise auf Verfahrensfehler verdichtet haben, die Staatsanwaltschaft angewiesen, das Wiederaufnahmeverfahren zu beantragen. Insoweit ist die Justizministerin weisungsbefugt, denn die StA ist ein Behörde. Dass Frau Merk nicht gerade eine Weltmeisterin im Kommunizieren ihrer Handlungen ist, stelle auch ich bedauernd fest. Sie hat sich nämlich an sich völlig korrekt verhalten, lässt sich aber in Interviews gern in die Enge treiben.
Also nochmal: Grundsatz: Ein Minister hat keine Urteilsschelte zu üben und das ist wirklich gut so. Viel mehr Probleme habe ich mit der Haltung des LG Regensburg, das nun ja vom OLG Nürnberg einen schnellen Denkzettel bekommen hat. Wissen Sie, eigentlich zeigt der Fall doch, wie gut Justiz in Deutschland funktioniert. Herr Mollath hätte ja vielleicht auch nicht seine Ehekrise mit diesen Methoden austragen müssen.

> 3. Die Süddeutsche berichtet am 24. November 2012 über den unwürdigen
Prozeßablauf gegen Herrn Mollath. Sie schreibt weiter: „Augenzeugen berichten, wie der Angeklagte Gustl Mollath vom Richter im Prozess schikaniert und anschließend in die Psychatrie geschickt wurde. Der inzwischen pensionierte Jurist rechtfertigt seine umstrittene Verhandlungsführung - wird jedoch auch dabei wieder laut.“
Frage: Sehen Sie persönlich irgendeine Notwendigkeit, derartiges an bayerischen Gerichten in Zukunft zu unterbinden?

Ach der gute Herr Prantl und die SZ. Die SZ macht mit dem Thema Wahlkampf. Richter sind Menschen und jeder hat seinen Ton. Das ist wirklich nicht das Thema. Herr Mollath ist ja kein Heiliger. Mit seinen HVB-Anschuldigungen hat er sich halt arg querulatorisch verhalten; familienrechtlich war das übrigens absolut nicht ok, die eigene Ehefrau wegen eines nicht besonders gravierenden Vergehens anzuzeigen. Soweit der Tip vom Familienrechtler.

> 4. Herr Mollath ist ja jetzt aus dem Irrenhaus entlassen, hat nichts mehr,
nicht mal mehr einen Ausweis.
Frage: Beabsichtigen Sie persönlich, diesem Menschen in dieser Lage zu helfen?

Herr Mollath hat Anwälte, die wissen, wo man einen BPA beantragt und dann hat Herr Mollath ganz schnell wieder einen. Und wenn das Wiederaufnahmeverfahren zu einer Einstellung oder einem Freispruch führt, dann bekommt er eine Entschädigung. Übrigens: Es könnte durchaus sein, dass Herr Mollath wegen Sachbeschädigung verurteilt wird, wenn er (a) Reifen zerstochen hat und (b) nicht schuldunfähig ist. Natürlich bekommt er dann allenfalls eine Geldstrafe und war gleichwohl 7 Jahre zu Unrecht in der geschlossenen Abteilung. Nein, das ist nicht schön, aber es ist einer jener traurigen Fehler, die die Justiz macht, weil dort Menschen agieren. Man muss daraus die Folgerungen ziehen, die Frau Leutheusser-Schnarrenberger zieht: Sehr viel häufiger prüfen, ob Unterbringungsgründe noch vorliegen. Sie glauben gar nicht, wie schwer sich ein Gericht tut, unabhängige Ärzte zu finden, die ein neues Gutachten machen. Da stecken Probleme.