Frage an Thomas Poreski von Michael R. bezüglich Recht
Herr Poreski,
wie haben Sie bei der Wahl von Bert Matthias Gärtner abgestimmt? Und was waren Ihre Beweggründe für diese Entscheidung?
Hallo Herr Recktenwald,
keine Grüne Abgeordnete, kein Grüner Abgeordneter hat den AfD-Kandidaten gewählt: Es gab aus unseren Reihen ausschließlich Neinstimmen und Enthaltungen
· Hätte die Mehrheit mit „Nein“ gestimmt, hätte die AfD in jeder Sitzung eine*n neue*n Kandidat*in nominieren können. Es macht also wenig bis keinen Sinn, der AfD in den kommenden Monaten in jeder Sitzung die Plattform zu bieten, ihren Kandidaten immer und immer wieder zur Wahl zu stellen und das Parlament in Wahlgänge zu zwingen.
· Klar ist: Für uns ist jede polit. Zusammenarbeit mit der AfD kategorisch ausgeschlossen. Das LVerfGH ist aber kein politisches Gremium. Nach der Geschäftsordnung des Landtags steht der AfD das Vorschlagsrecht für eine*n Richter*in zu. Wir haben die Vorschrift der Geschäftsordnung so weit ausgereizt, dass das kleinste Übel übrig bleibt: Der AfD verblieb „nur“ das Vorschlagsrecht für eine*n stv. Laienrichter*in.
· Gegen den Kandidaten zu diesem stv. Richteramt sind – über die AfD-Tätigkeit hinaus – keine rechtsextremen Merkmale bekannt. Das haben wir gründlich geprüft. Hard-Core-Vertreter wurden von den demokratischen Parteien im BW-Landtag stets abgelehnt - zum Beispiel Vertreter des Flügels, die für das Parlamentarische Kontrollgremium kandidiert haben.
· Auch bisher hatte die AfD daher einen Sitz im LVerfGH, das ist nicht neu!!! Leider steht hier auch die Verhinderungsstellvertretung für diesen Sitz zu, den haben wir jetzt zugelassen.
· Und zur Wahrheit gehört auch: Die AfD sitzt im baden-württembergischen Landtag in Ausschüssen, hat Ausschussvorsitze, sitzt im Präsidium usw. Das steht ihr rechtlich zu. Das Bundesverfassungsgericht hat das vielfach erklärt. Das ist Ausfluss des Wahlergebnisses.
Was wir mit rechtsstaatlichen Mitteln verhindern können, haben wir getan: die AfD hat keine/n stellvertretende/n Parlamentspräsidentin/ein.
Grundsätzlich gilt: Auch Antidemokraten stehen parlamentarische Rechte zu. Deshalb:
Wenn wir nicht möchten, dass die AfD in Gremien sitzt, müssen wir politisch dafür sorgen, dass sie bei Wahlen keine Erfolge erzielt. In Baden-Württemberg haben die Wähler/innen bei der Landtagswahl deren Stimmen fast halbiert. Ein guter erster Schritt.
Mit besten Grüßen
Thomas Poreski MdL