Frage von Käte B. • 12.09.2005
Antwort von Thomas Oppermann SPD • 12.09.2005
Sehr geehrte Frau Breyer,
Sehr geehrte Frau Breyer,
Sehr geehrter Herr Nagel,
Sehr geehrter Herr Schneider,
hier meine Antworten auf Ihre Fragen:
1. wenn er völkerrechtswidrig ist, ganz sicher
2. Ja
3.a) nein
b) es wäre sinnvoll, wenn - wie der BT nach dem GG-auch das EU-Parlament zustimmen müßte.