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Frage von Jonas B. •

Frage an Thomas Oppermann von Jonas B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Oppermann,

Als Direktkandidat für meinen Wahlkreis interessiert mich, wie ihre Partei in ihrem Wahlprogramm im Bereich „Friedenpolitik“ folgendes schreiben kann, wo doch das Grundgesetz eindeutig fest legt, dass Angriffskriege verboten sind?

Zitat: (Wahlprogramm der SPD)

„zur Sicherung und Herstellung des Friedens werden im Rahmen des Völkerrechts militärische Mittel nicht ausgeschlossen (S.11)“

Zitat: Grundgesetz der BRD
Artikel 26
[Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges; Kriegswaffenkontrolle]
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

Selbst wenn die Kriege völkerrechtlich „abgesegnet“ sind und angeblich Frieden schaffen sollen, stellt sich doch die Frage, inwiefern man einen Konflikt beilegt, wenn man eine Seite unterstützt. Außerdem sollte man den Aspekt bedenken, dass, wenn man überall auf der Welt in Kriege verwickelt ist, Deutschland schnell in das Visier der Terroristen geraten kann.

Hochachtungsvoll
Jonas Bust-Bartels

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