Frage an Thomas Nückel von Niels-christopher P. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Nückel,
Was geschieht im neuen Schuljahr mit der 1.5 Meter Regel?
Nach derzeitigem Stand und gemäß der Empfehlungen u.a. des RKI gilt: Grundsätzlich ist außerhalb der Klassen-/Kursräume im übrigen Schulgebäude und auf dem Schulgelände der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen so weit wie baulich oder schulorganisatorisch möglich einzuhalten.
Hierzu sind organisatorische Maßnahmen zu treffen wie insbesondere die Markierung von Verkehrswegen sowie die Entzerrung von Pausenzeiten, Anfangs- und Endzeiten sowie Essenzeiten. Soweit der Mindestabstand aus räumlichen oder organisatorischen Gründen nicht eingehalten werden kann, sollen Mund-Nase-Bedeckungen getragen werden.
Im Unterricht selbst, wird auf feste Lerngruppen gesetzt, feste Sitzordnung und Dokumentation, um den Kontakt auf einen „bestimmbaren Personenkreis“ zu reduzieren.
Beste Grüße
Thomas Nückel