Frage an Thomas Nückel von Sirin A. bezüglich Soziale Sicherung
Ist es Ihrer Meinung nach korrekt, dass die Menschen im Hartz4 Bezug unter dem Existenzminimum leben und ihnen noch durch Sanktionen die Gelder gekürzt werden können?
Ist es auch in Ordnung, wenn man einen Lohn erhält, der nicht zum Leben reicht, trotz 40/45 Std Woche?
Sehr geehrte Frau A.,
Vielen Dank für Ihre Fragen vom 27.04.17.
Gerne erläutere ich Ihnen meine Position zu diesem Thema.
Die Ausgestaltung der Sicherung des Existenzminimums soll sich wie vom Bundesverfassungsgericht ausgeführt an den „gesellschaftlichen Anschauungen über das für ein menschenwürdiges Dasein Erforderliche und der konkreten Lebenssituation des Hilfebedürftigen sowie den jeweiligen wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten“ orientieren. Ich halte es dabei für gerechtfertigt, die Höhe der Regelsätze auf der Grundlage von empirischen Daten aus der Einkommens- und Verbrauchs-Stichprobe zu ermitteln.
Wer Leistungen der Allgemeinheit in Anspruch nimmt, muss auch zur Gegenleistung bereit sein. Auf die Möglichkeit zu Sanktionen kann dabei nicht verzichtet werden. Wenn Zusammenarbeit abgelehnt wird und zumutbare Arbeit verweigert wird, muss das auch Konsequenzen haben. Allerdings erkennen wir Probleme bei einer kompletten Streichung aller Leistungen einschließlich der Kosten der Unterkunft bei Jugendlichen. Kürzungen der Leistungen sollten schrittweise erfolgen und so Anreiz zur Verhaltensänderung geben.
Ein bedingungsloses Grundeinkommen wäre nicht nur völlig unfinanzierbar, es unterstellt auch die finanzielle Unmündigkeit der Bürger - ein falsches Menschenbild. Zudem ist es nicht fair: Nicht der Millionär soll Geld vom Staat bekommen, sondern diejenigen die (auf Zeit) Unterstützung brauchen. Diese müssen wir aber weniger bürokratisch organisieren. Alternative der FDP ist daher das liberale Bürgergeld. Dazu sollen schrittweise möglichst viele geeignete Sozialleistungen zusammengefasst werden.
Zur zweiten Frage ist zu sagen, dass bei Alleinstehenden Löhne einer Vollzeitbeschäftigung über dem Existenzminimum liegen. Auf SGB II – Leistungen angewiesene „Aufstocker“ sind in der Regel Teilzeitbeschäftigte oder Familien mit einem nicht erwerbstätigen Elternteil.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Nückel