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Thomas Nord
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Frage von Klaus P. •

Frage an Thomas Nord von Klaus P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Nord,

mit der Abwahl von Nikolaus Brender als ZDF-Chefredakteur haben Parteipolitiker massiv in die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Grundfeste der Pressefreiheit eingegriffen.

Demokratie braucht unabhängige und kritische Berichterstattung. Deshalb meine Frage als Bürger Ihres Wahlkreises, welche Möglichkeiten sehen Sie, diese Eingriffe in die Pressefreiheit
in der Zukunft zu unterbinden?

Sehen Sie die Möglichkeit einer Normenkontrollklage mit dem Ziel einer gerichtlichen Überprüfung, inwieweit die Zusammensetzung der ZDF-Gremien gegen die vom Grundgesetz garantierte Rundfunkfreiheit verstößt.

Würden Sie sich im Bundestag für eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Peter

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Peter,

ich bitte die späte Antwort zu entschuldigen, mache aber gleichzeitig deutlich, dass der Fall nichts an seiner Aktualität verloren hat. Wie Sie richtig schreiben, braucht Demokratie eine unabhängige und kritische Berichterstattung. Dabei ist einer der wichtigsten Grundsätze des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seine Staatsferne. Schon vor knapp zehn Jahren hieß es in einem Arbeitspapier des renommierten Hans-Bredow-Instituts: „Das Prinzip demokratischer Willensbildung gerät in Gefahr, wenn politische Kommunikation in der Weise kurz geschlossen wird, dass der Staat die Medien, die eine wichtige Rolle für die Willensbildung der Gesellschaft, die den Staat trägt, erfüllen, selbst beherrscht.“ Im Fall Nikolaus Brender zeigte sich diese Problematik sehr deutlich.
Deswegen unterstütze ich eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Verfassungsrechtler Karl Eberhard Hain ist gerade dabei eine entsprechende Klage vorzubereiten. Denn es hat sich gezeigt, dass die Staatsanteile in zwei ZDF-Gremien deutlich über den nach der Rechtsprechung erlaubten Maximalanteilen von einem Viertel bis zu einem Drittel liegen.
Wichtig ist mir aber in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass auch Reformüberlegungen, wie ein Expertenmodell des Rundfunkrats, oder ein verändertes Berufungsverfahren diskutiert werden müssen. Denn nur ein freies Mandat der Rundfunkräte kann die Staatsferne auch in Zukunft sicherstellen und dem Rundfunk die Wahrnehmung seiner Legitimations- und Kontrollfunktion ermöglichen. Dies geht aber in den meisten Auseinandersetzungen und bei den Bestrebungen der anderen Parteien völlig unter.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Nord, MdB