Frage an Thomas Mütze von Inge R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Mütze,
der Artikel 19 der UN-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Rechte behinderter Menschen „(Unabhängige Lebensführung und Teilhabe an der Gemeinschaft) bestimmt, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben müssen, ihren Wohnsitz frei zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie in welcher Wohnform leben wollen. Sie müssen Zugang zu häuslichen, institutionellen und anderen gemeindenahen Assistenz- und Unterstützungsdiensten haben, die zur Teilhabe am Leben der Gemeinschaft notwendig sind.“
Wie werden Sie persönlich sich dafür einsetzen, dass die UN-Konvention auch in Bayern umgesetzt wird und somit eine Wahlfreiheit für die gewünschte Wohnform garantiert ist, damit auch Menschen, die keine „restverwertbare“ Arbeitsleistung erbringen können, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe - und damit gemeinsam in Wohngruppen mit weniger stark behinderten Erwachsenen - leben und eine externe Tagesförderstätte besuchen können?
Schon jetzt vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Inge Rosenberger
Sehr geehrte Frau Rosenberger,
vielen Dank für Ihre Mitteilung/Frage an mich über abgeordnetenwatch.
Für mich ist es sehr wichtig, dass Menschen mit Behinderung alle Möglichkeiten bekommen, selbstbestimmt am Leben der Gemeinschaft, der Gesellschaft, teilzunehmen. Ein guter Schritt in diese Richtung ist meiner Meinung nach mit der Einführung des „Persönlichen Budgets“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemacht worden.
Das Persönliche Budget ermöglicht erstmals den EmpfängerInnen, selber zu entscheiden, welche Hilfe sie möchten, wann sie die Hilfe möchten und, ganz wichtig, wer ihnen helfen soll. So kann auch z.B. eine Begleitung zu Kino- oder Konzertbesuchen finanziert werden. Es wird also nicht mehr über den Menschen mit Behinderung entschieden, sondern er entscheidet selber.
Nun zu Ihrer Frage. Das Geld des „Persönlichen Budgets“ kann natürlich auch zur Finanzierung des Wohnens - zu Hause, im Heim oder Wohngruppen - verwendet werden. Damit muss auch die Wahlfreiheit für die gewünschte Wohnform gewährleistet werden. Da die Strukturen bisher andere waren und der von Ihnen aufgeführte Artikel 19 der UN-Konvention erst 2006 ratifiziert wurde kann man nun nicht erwarten, dass es schnelle Änderungen geben wird. Andere Wohnformen werden sich nach und nach durchsetzen, wenn man das Persönliche Budget wirklich ernst nimmt.
Dies entspricht auch nach Ansicht der GRÜNEN Bundestagsfraktion dem Grundgedanken des Persönlichen Budgets, das dem leistungsberechtigten Menschen in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben auch außerhalb einer Einrichtung ermöglichen soll.
Das Persönliche Budget sollte meiner Meinung nach für den Besuch von Tagesförderstätten auch angewendet werden dürfen.
Im Rahmen meiner Möglichkeiten werde ich mich im Landtag, gemeinsam mit der künftigen GRÜNEN Fraktion, für die Umsetzung des Artikel 19 der UN-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Rechte behinderter Menschen in Bayern einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mütze